Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 103

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Ein Beispiel – ich gebe es Ihnen dann; nehmen Sie es sich mit nach Hause, hängen Sie es sich über das Bett –: Für einen Pensionisten-Haushalt – 60 Prozent jener, die von dieser Mitversicherung profitiert haben, sind Pensionisten – mit einem Haushaltseinkommen von 16 500 S brutto – das ist nicht wahnsinnig viel, damit kommt man sozusagen gerade über die Runden – bedeutet der Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung eine zusätzliche Belastung in Höhe von 7 900 S, die an die Krankenversicherung bezahlt werden müssen. – Ist das Ihr Verständnis von Sozialpolitik? Verantworten Sie das? Es sind vor allem Frauen von dieser Maßnahme betroffen, die kinderlos sind. Frauen, die aus irgendeinem Grund keine Kinder bekommen haben, werden von dieser Regierung dafür bestraft und zur Kasse gebeten, zum Zahlen von Krankenversicherung verpflichtet.

Das sind diese unsozialen Maßnahmen, die Sie eingeführt haben und wo Sie sich nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ausreden können. Übernehmen Sie einmal die Verantwortung für diese Grausamkeiten, die Sie einführen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Liste von unsozialen Maßnahmen könnte natürlich fortgesetzt werden. Aber, wie gesagt, wir denken, dass das dringlich ist, weil für die Leute jeder Tag wichtig ist, wenn es um die Frage geht, ob Unfallopfern rund ein Drittel ihrer Pension gekürzt wird, ob Frauen sich die Mitversicherung nicht mehr leisten können, ob Kinderzuschüsse gerade dann, wenn man arbeitslos wird und es sowieso schwer hat, gestrichen werden oder ob man es sich leisten kann, dass die Tochter studiert. Ich richte den Appell an Sie, korrigierend einzugreifen. Sie haben, wie gesagt, die Möglichkeit, das zu tun. Verbal haben Sie es ja schon mehrmals getan. Setzen Sie konkrete Schritte!

Ich fordere Sie auf, folgende Maßnahmen zu setzen: erstens Rücknahme der Besteuerung der Unfallrenten, zweitens Rücknahme der Verschlechterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, drittens Rücknahme der Studiengebühren und viertens Wiedereinführung der kostenlosen Mitversicherung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stimmen Sie dem zu! Sie haben heute die Möglichkeit, im Lichte der Öffentlichkeit auch den Wahrheitsbeweis anzutreten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Nicht einmal die Redezeit haben Sie ausgenützt! Sie haben so wenig zu sagen, dass Sie nicht einmal die Redezeit annähernd ausgenützt haben!)

15.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer Stellungnahme zum Gegenstand des Dringlichen Antrages hat sich der Herr Staatssekretär zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Staatssekretär.

15.19

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zu den im Dringlichen Antrag vorgebrachten Punkten möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Erstens: Im Mazal-Bericht zur sozialen Treffsicherheit wurde eindeutig festgestellt, dass sowohl im Vergleich zur Steuerpflicht für Invaliditätspensionen als auch im Vergleich zur Steuerpflicht für Renten aus privaten Unfallversicherungen auffällig ist, dass die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht der Steuerpflicht unterliegen. Die Beschlüsse des Parlaments wollten diese Unterschiede in der Besteuerung beseitigen.

Eine Besteuerung der Unfallrenten wurde schon einmal mit dem EStG 1988 eingeführt, wurde jedoch vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, weil die Steuerquote an den Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit gekoppelt war. Dies war nach Ansicht des VfGH sachlich nicht gerechtfertigt, weil eine Besteuerung der Bezüge "im Prozentsatz dieser Behinderung" mit einer Mindestgrenze von 20 Prozent als untaugliches und daher unsachliches Kriterium für die Abgrenzung steuerpflichtiger Einkommenersätze von steuerfreiem Ausgleich für andere Nachteile gesehen wurde.


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