Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 117

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wiesen war (Abg. Silhavy: Was ist mit dem Hebesatz? Hebesatz, Herr Kollege!), sondern haben heute so wie alle anderen Systeme diese Gelder über die Pensionsversicherung zugewiesen. Deshalb haben wir keine neuerliche 700-Millionen-Zuweisung (Abg. Silhavy: Sie leben von der Solidarität der Arbeiter und Angestellten!), sondern die Zuweisung in einer anderen Art. Das ist richtig! (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

16.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Bartenstein. Ich erteile es ihm.

16.12

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten des Hohen Hauses! Frau Abgeordnete Silhavy, ich muss und darf Ihnen in einem Punkt völlig Recht geben: Es werden erhebliche Beträge aus der Arbeitslosenversicherung abgeschöpft zugunsten des Budgets – auch in den Jahren 2001 und 2002. Aber wenn Sie sich ein wenig nach links wenden und sich beim früheren Finanzminister Edlinger erkundigen, so werden Sie hören, dass das auch in 30 Jahren Verantwortung sozialdemokratischer Finanzminister beste Tradition war (Abg. Edlinger: In der Höhe?) und immer schon sehr erhebliche Milliardenbeträge abgeschöpft wurden. (Abg. Edlinger: Nicht einmal ein Drittel!)

Diese Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine Vollausgliederung des AMS aus dem Bundesbereich und aus dem Budget zu erreichen, und damit ist natürlich auch die Frage der Abschöpfung pauschaler Summen unter neue Prämissen zu stellen, weil es dann sicher nicht mehr möglich sein wird, über zu berechnende Pensionsversicherungsbeiträge und Ähnliches Abschöpfungen zugunsten des Budgets durchzuführen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um gleich bei den Finanzen und Steuern zu bleiben: So sehr ich auch manche in Sachen Besteuerung von Unfallrenten verstehe, muss doch festgehalten werden, dass wir in diesem Land ein Prinzip kennen, das heißt, dass ab einem gewissen Jahreseinkommen die Steuer zu greifen beginnt. Es sind gut 100 000 S, wenn man alles mit einkalkuliert, darüber hinaus werden dann Einkommen besteuert. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr. ) Ab dann werden Invaliditätspensionen besteuert, ab dann werden private Unfallrenten besteuert, ab dann werden auch sonstige kleine Pensionen und Einkommen besteuert. (Abg. Öllinger: Familienbeihilfen! Nein, stimmt nicht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war daher systemwidrig, Unfallrenten aus öffentlichen Quellen per definitionem steuerfrei zu stellen. Es war niemand anderer als der durchaus prominente Finanzminister Lacina, der das schon vor etwa zehn Jahren erkannt und eine Besteuerung der Unfallrenten eingeführt hat. Sie wissen das, und Sie erinnern sich daran. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe diesen Entschließungsantrag, den das Hohe Haus an die Bundesregierung gerichtet hat, sehr genau durchgelesen, und ich sage Ihnen: Darin findet sich sehr vieles, was wichtig und richtig ist, nämlich dass es gilt, ungerechtfertigte übermäßige Härten abzufedern, beispielsweise dann, wenn jemand ein relativ niedriges Einkommen in Verbindung mit einer hohen Unfallrente bezieht und dann durch die Besteuerung überproportional betroffen ist.

Der Entschließungsantrag sagt sehr deutlich, dass wir uns insbesondere um die Einkommen unter 20 000 S kümmern sollen und diese in unseren Überlegungen berücksichtigen sollen. Wir werden das seitens der Bundesregierung – in gemeinsamer Arbeit des Finanzministers und des Sozialministers – auch tun. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich aber auch noch hinzufügen, dass selbstverständlich auch das Prinzip der Besteuerung von Unfallrenten der steuerlichen Progression unterliegt. Das heißt, dass derjenige, der ein kleines Einkommen hat, in relativ geringem Ausmaß oder zum Teil auch gar nicht betroffen ist, derjenige, der ein attraktives Aktiveinkommen hat und dazu eine Unfallrente, durch


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