Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 118

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die Progression aber in höherem Maße betroffen ist. So ist das in unserem Land. (Abg. Silhavy: Das heißt, der, der schwer verletzt ist ...!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Thema Arbeitslosenversicherung: Ich verstehe, dass die Opposition jene Dinge heranzieht, die kritisch zu beleuchten sind, wo es gewisse Einschränkungen gibt. Aber reden wir doch einmal über das System der Lohnklassen, sehr verehrte Frau Abgeordnete Silhavy, sehr geehrter Herr Präsident Verzetnitsch, das Sie uns hinterlassen haben: 147 Lohnklassen, eine Reihe von Ungerechtigkeiten, Intransparenz! Die Mitarbeiter meines Hauses waren es gar nicht gewohnt, diese Lohnklassen zu berechnen, weil das in der Vergangenheit in Wirklichkeit anderswo, außer Haus, ausgerechnet wurde. Deutlicher möchte ich gar nicht werden. (Abg. Öllinger: Sie schaffen 100 000 Härtefälle bei den Unfallrenten!)

Sagen Sie dann auch bei einer derartigen Debatte im Hohen Haus dazu, dass es Verbesserungen gibt, weil es beim Arbeitslosengeld einen Mindestbetrag, einen Sockelbetrag gibt, der, wie Staatssekretär Morak in Vertretung des leider verhinderten Bundeskanzlers gesagt hat, bei jenen, die keine familiären Betreuungspflichten haben, mit 60 Prozent der Ausgleichszulage bemessen ist, und dann, Frau Abgeordnete Silhavy, wenn solche gegeben sind, sind es 80 Prozent der Ausgleichszulage, die Arbeitslose mindestens bekommen – nicht 55, sondern 80 Prozent.

Sagen Sie, wenn es um den Entfall, die Reduktion des Familienzuschlages geht, nicht nur, dass die Familienzuschläge etwas reduziert wurden – das ist richtig –, sondern bitte auch, dass es hinsichtlich der Anrechnung zum Partnereinkommen deutliche Verbesserungen gibt, dass es hier die Anrechnungspflicht, die es vorher gegeben hat, heute nicht mehr gibt! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Zum Schluss zum Thema "beitragsfreie Mitversicherung": Ein wenig wundert es mich schon, dass Sie das Prinzip der beitragsfreien Mitversicherung bei solchen Partnern, die keine Kinderbetreuungspflichten haben oder hatten, nicht in Frage stellen. Was heißt denn das? – Dass Sie es weiterhin rechtfertigen würden, dass die kleine "Billa"-Verkäuferin mit ihren Krankenversicherungsbeiträgen die Gattin eines Freiberuflers, die aus Einkommens- und Wohlstandsgründen nicht berufstätig sein muss, zum Beispiel eine Arztgattin, mitfinanziert (Abg. Silhavy: Aber wenn sie einmal ein Kind gehabt hat, ist sie immer beitragsfrei!), deren beitragsfreie Mitversicherung mitfinanziert. Das ist doch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Treffsicherheit, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben bei der Gesetzerstellung Wert darauf gelegt – das Hohe Haus hat das ja auch beschlossen –, dass dann, wenn eine Kinderbetreuungstätigkeit irgendwann einmal gegeben war oder heute gegeben ist, die beitragsfreie Mitversicherung selbstverständlich weiter aufrecht bleibt. Wir haben darüber hinaus die beitragsfreie Mitversicherung nicht ersatzlos gestrichen, sondern – ich verkürze und vereinfache das – etwa die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages, der sonst zu zahlen wäre, zum Ansatz gebracht; also eine durchaus begünstigte Mitversicherung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! So gesehen wird die Bundesregierung diesen Entschließungsantrag des Hohen Hauses sehr, sehr ernst nehmen. Sie wird dem Hohen Haus Maßnahmen vorschlagen, die geeignet sind, ungerechtfertigte Härten abzufedern, wegzubekommen. – Ich danke dem Hohen Haus für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Trattner. Er hat das Wort.

16.19

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Das soziale Gewissen der SPÖ kommt jetzt immer mehr zum Tragen. (Abg. Öllinger: Nein, des Herrn Haider!) Das hört man immer wieder.


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