Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 156

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Ich werde Ihnen anhand von zwei, drei Beispielen beweisen, wie wenig praktikabel diese Ambulanzgebühr ist.

Erstens: Insbesondere die Frage, welche Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden außerhalb der Krankenanstalt in angemessener Entfernung vom Wohnort des Versicherten nicht in geeigneter Weise oder nur unzureichend zur Verfügung stehen, ist, wie schon die Vergangenheit gezeigt hat, so gut wie nicht administrierbar.

Außerdem wird man einem Patienten, der vom niedergelassenen praktischen Arzt oder Facharzt einer Spitalsambulanz zur Behandlung zugewiesen wird, nicht zumuten können, selbst nochmals in Frage zu stellen, ob er diese Behandlung oder Untersuchung nicht doch im niedergelassenen Bereich absolvieren könnte.

Zum Schluss, meine Damen und Herren! Die alte Problematik bleibt: Das öffentliche Spital hat Behandlungspflicht, und bis ein Arzt dort beurteilt, ob Lebensgefahr besteht, ist das meiste für diesen Patienten schon getan worden und der Großteil der Kosten in diesem Falle bereits entstanden. Der Patient müsste dann zur weiteren Behandlung, die noch zu einem geringen Teil aussteht, an einen niedergelassenen Arzt überwiesen werden. Meine Frage an Sie, meine Damen und Herren: Ist das die vielzitierte Kundenorientierung, oder hat das etwas mit Prozessqualität zu tun? – Ich glaube nicht.

Zum Abschluss noch die nicht unwesentliche Frage – darauf kann man besonders gespannt sein –: Mit welchem Erfolg können die Sozialversicherungen die entsprechenden Beiträge auch von den Ausländern nach Ablauf des betreffenden Jahres einheben?

Meine Damen und Herren! Mut zu einer solchen Gesundheitspolitik wäre gefragt, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht. Die Tatsache, dass diese Regierung in den letzten Monaten bei der Lösung der Probleme dermaßen überfordert war, lässt allerdings nichts Gutes erahnen. Bei Ihnen steht nicht der Mensch im Mittelpunkt des Handelns, sondern die Zerschlagung des ausgezeichneten österreichischen Gesundheitssystems. Dagegen werden wir entschieden Widerstand leisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

19.02

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Öffnung des Handels in Europa, die Öffnung des Agrarhandels mit der Welt verlangt eine gesamteuropäische Agrarpolitik. Die Landwirtschaft in Europa ist deshalb auch gemeinschaftsrechtlich geregelt, und es ist dies eine durchaus erfolgreiche Agrarpolitik. Reden Sie bitte nicht von Überschüssen: 1998 sind die Weltgetreidereserven um 13 Prozent zurückgegangen, 1999 um 7 Prozent. Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber der ganzen Welt! (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Die Finanzierung der landwirtschaftlichen Produktion erfolgt aus drei Quellen: Die erste Quelle ist der Preis für die Produkte. Da arbeiten wir in wesentlichen Bereichen, bei Getreide, bei Schweinefleisch zum Beispiel, auf dem Weltmarktniveau.

Zweitens erfolgt die Finanzierung durch Stückzahlprämien, durch Flächenprämien, durch Ausgleichszahlungen, die produktionsbezogen sind.

Drittens erfolgt die Finanzierung der Leistungen der Landwirtschaft im überwirtschaftlichen Sinn durch die Zahlungen aus dem Programm der ländlichen Entwicklung, den Umweltprogrammen. Österreich ist damit die Nummer 1 in Europa, und die Bedeckung für diese Programme ist in diesem Budget auch für die Zukunft sichergestellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Übrigen, Frau Künast staunt, wie Molterer das macht. Sie hätte das auch gerne so. Österreich wird in diesem Bereich 9,6 Milliarden Schilling einsetzen, und wir werden heuer noch dazu


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