Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 170

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siert genau das Gegenteil. Wissen Sie, warum? Es gibt nur mehr ein Edelmetall-Labor. Und einer meiner Vorredner hat gemeint, mehr Konsumentenschutz wäre gegeben. Ich frage: Werden die Vorarlberger nach Wien fahren, um sich den Ring überprüfen zu lassen? Verstehen Sie das unter Bürgernähe? Herr Kollege Stummvoll, auch Sie sind hier auf dem Holzweg. (Abg. Dr. Khol: Das stimmt alles nicht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion wird daher diesen Entwurf ablehnen, in der Sache begründet, aber auch deswegen, weil diese Bundesregierung von einer Verwaltungsreform spricht, aber diese Verwaltungsreform dem Parlament in ihrem ganzen Ausmaß bis heute noch nicht vorgestellt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

20.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 393 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, es ist wieder die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

3. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 371/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Günter Kiermaier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (508 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Kiermaier. – Bitte.

20.04

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag 371/A wird für manche Betrachter nicht gerade die große Welt bedeuten, das gebe ich zu, er ist aber sicherlich für viele nicht gerade unbedeutend. Es gibt die nicht gerade kleine Gruppe der Jungunternehmer, die den gar nicht so leichten Schritt in die Selbständigkeit wagen. Und diese Jungunternehmer wurden bis jetzt gleich zu Beginn ihrer Selbständigkeit mit einem nicht unbedeuteten Betrag als Eintragungsgebühr konfrontiert. Wenn man weiß, wie viele Kosten bei einer Betriebseröffnung auf einen Jungunternehmer zukommen, weiß man, dass die Betroffenen jeden einzelnen Tausender dreimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben. – Übrigens: Der Begriff "Jungunternehmer" sollte vielleicht besser "Neuunternehmer" lauten, weil es nicht immer mit dem Lebensalter etwas zu tun haben muss. Es gibt nämlich auch genug Unselbständige, die sich noch in mittleren Lebensjahren dazu entschließen, sich selbständig zu machen.

Diese Überlegungen sind auch der Wirtschaftskammer nicht fremd geblieben, und so haben nach einem Beschluss der Bundeskammer mehrere Fachgruppen und Innungen den Entschluss gefasst, diese Gebühr nicht mehr einzuheben beziehungsweise unbefristet zu stunden. Allerdings gab es auch Gruppierungen, die dazu nicht bereit waren. Das hat in der Praxis zu gar nicht geringen Verwirrungen und Verärgerungen geführt, wie ich selbst in meiner eigenen Bezirksstelle in Amstetten erfahren konnte.


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