Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 8

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Beginn der Sitzung: 12.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer , Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie sehr herzlich, darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen, und eröffne die 59. Sitzung des Nationalrates, die auf Grund eines geschäftsordnungsmäßigen Verlangens nach § 46 Abs. 6 GOG einberufen wurde.

Die Amtlichen Protokolle der 57. Sitzung des Nationalrates vom 1. und 2. März sowie der 58. Sitzung vom 2. März sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen, ohne Einspruch geblieben und gelten daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind folgende Kolleginnen und Kollegen: Kurt Eder, Dietachmayr, Jäger, Mag. Kubitschek, Dr. Mertel, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Mag. Posch, Schieder, Ing. Gerhard Bauer, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Mag. Mühlbachler und Dr. Pilz.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 GOG auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2073/J bis 2094/J.

Schriftliche Anfrage an die Obfrau des Untersuchungsausschusses: 15/JPR.

2. Anfragebeantwortungen: 1703/AB bis 1719/AB.

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend den Budgetbericht des Bundes 2001 (Vorlage 25 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 17 betreffend "Sicherstellung des hohen Bildungsstandards in Österreich".

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Änderung des Vertrages über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des


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