Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 16

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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesregierung verursacht ein totales Chaos in der Sozial- und Gesundheitspolitik und verunsichert damit einen großen Teil der österreichischen Bevölkerung. Wie zurzeit der Einbringung dieses Antrages noch unbestätigten Pressemeldungen zu entnehmen ist, wird der Verfassungsgerichtshof das Hauptstück der blau-schwarzen Regierungsarbeit, die unsoziale Pensionsreform, wegen Gesetzwidrigkeiten bei der Beschlußfassung und der Kundmachung aufheben.

Über die unsozialen Auswirkungen der Pensionsreform hat der Verfassungsgerichtshof noch gar nicht entschieden, damit hat der Verfassungsgerichtshof der blau-schwarzen Regierung eine Nachdenkpause verordnet. Diese Nachdenkpause sollte von der FPÖVP Regierung genutzt werden um einen von allen Seiten getragenen Kompromiss zu erreichen. Bleibt diese Nachdenkpause ungenutzt, wird die sozialdemokratische Parlamentsfraktion diese unsoziale Pensionsreform inhaltlich anfechten. Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion ist sehr zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof den inhaltlichen Argumenten der Anfechtung folgen und damit die unerträglichen Auswirkungen der blau-schwarzen Belastungspolitik auf die Bevölkerung zurücknehmen wird.

Die Aufhebung wird vermutlich auch für die unsoziale Ambulanzgebühr gelten, die einen der Höhepunkte der Verunsicherung durch die Politik der blau-schwarzen Bundesregierung auslöste. Den ÄrztInnen, den PatientInnen, den MitarbeiterInnen der Krankenhausverwaltungen und den verantwortlichen LandespolitikerInnen konnten von Minister Haupt und Staatssekretär Waneck keine Antworten auf viele offene Fragen gegeben werden:

So berichtete der ORF im Mittagsjournal vom 1. März 2001:

"Muss man für einen Ambulanzbesuch schon ab heute zahlen oder gilt diese Regelung erst in einer Woche? Rund um die Einführung der Ambulanzgebühren herrscht Verwirrung. Ursprünglich sollte die neue Regelung heute in Kraft treten. Gestern Abend hieß es dann aus dem Gesundheitsstaatssekretariat, die Einführung müsse um etwa eine Woche verschoben werden.

Heute Vormittag erreicht uns dann die Meldung, dass die Gebühr doch seit heute in Kraft sei. Während Sozialminister Herbert Haupt davon ausgeht, dass die Gebühr ab heute eingehoben wird, meldet der Verfassungsexperte Heinz Mayer rechtliche Zweifel an. Anlass der Auseinandersetzung ist eine nachträglich eingefügte Verordnung, mit der Regeln für Ausnahmefälle festgelegt werden. Wolfgang Geier hat versucht, Licht ins Dunkel der Einführung der Ambulanzgebühr zu bringen und er informiert auch noch einmal darüber, wer wie viel und wann zahlen muss."

Dieser unsoziale Selbstbehalt trifft ausschließlich Kranke und entlässt die Arbeitgeber aus ihrer solidarischen Mitverantwortung. Es ist verteilungspolitisch ungerecht, wenn zusätzliches Geld für die Krankenversicherung nicht von Gesunden und Kranken sowie ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen solidarisch aufgebracht wird, sondern nur von kranken Menschen. Im Gegenzug verteilt die FPÖVP Regierung Geschenke an die Unternehmer indem sie die Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung der Arbeiter um 0,3 Prozent gesenkt hat (Einnahmenentfall für die Sozialversicherung 900 Mio. ATS pro Jahr).

Durch den Ambulanzselbstbehalt sind vor allem Menschen mit schweren oder seltenen Krankheiten, Menschen mit erhöhter Krankheitshäufigkeit (z.B. alte Menschen), Menschen mit Nachbehandlungsbedarf nach einem Spitalsaufenthalt und MigrantInnen betroffen.

Der Ambulanzselbstbehalt verursacht sowohl für die Sozialversicherung als auch für die Spitäler enorme Verwaltungskosten.

Was nach Abzug der Verwaltungskosten von den Einnahmen aus den Selbstbehalten übrig bleibt, wird für die Finanzierung der erhöhten Inanspruchnahme der niedergelassenen Ärzte nicht ausreichen. Für die Sozialversicherung ist der geplante Selbstbehalt daher eine finanzielle Mehrbelastung.


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