APA267 5 II 0243 Siehe APA101/08.03 08.Mär 01 Soziales/Gesundheit/ÖVP/Schüssel
Grundsätzlich verteidigte Schüssel den Behandlungsbeitrag. Die Maßnahme sei in der vorliegenden Form durchaus sozial verträglich. Nun gehe es um eine "kostengünstige Umsetzung". Insgesamt unterstrich der Kanzler, dass ihm das Kindergeld ohnehin "um Lichtjahre wichtiger" sei als "technische Fragen" bei der Ambulanzgebühr, die man so oder so sehen könne.
Streichung der beitragsfreien Mitversicherung und Besteuerung der Unfallrenten.
Diese Ambulanzgebühr ist kein Einzelfall. Neben der Einführung der unsozialen Ambulanzgebühren, mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000, wurden durch die unsozialen Maßnahmen zur Treffsicherheit mit dem Budgetbegleitgesetzes 2001 (BGBl. I Nr. 142/2000 ), der Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung für kinderlose EhepartnerInnen/LebensgefährtInnen und die Besteuerung der Unfallrenten eingeführt.
Bisher konnten Angehörige von Erwerbstätigen in der Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden.
Ab 2001 ist vom Versicherten für EhepartnerInnen bzw. LebensgefährtInnen ein Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zu leisten.
Etwa 100 000 Personen (mehrheitlich PensionistInnen) werden hinkünftig zur Kasse gebeten.
Laut Bundesregierung werden Mehreinnahmen von 850 Mio. ATS erwartet – bei 100 000 Zahlern also im Schnitt 8 500,- ATS jährlich!
Hier einige Beispiele:
Kinderloses Pensionistenpaar mit 14.000,- ATS brutto monatlich. Ab April rückwirkend mit 1. Jänner 2001 476,- ATS monatlich an zusätzlicher Belastung. Fällig mit April vier Monatszahlungen in der Gesamthöhe von 1.904,- ATS; Jahresbelastung: 6.664,- ATS
Pensionistenhaushalt mit einer Pension von 16.500,- ATS brutto: pro Jahr sind etwa 7.900,- ATS für die Krankenversicherung zusätzlich zu zahlen!
Alleinverdienerarbeiterhaushalt mit einem Arbeitseinkommen von 20.000,- ATS brutto: im Jahr sind beinahe 10.000,- ATS zusätzlich zu zahlen!
Die angeführten Beispiele zeigen, dass die ohne jede Übergangsfrist eingeführte Neuregelung für viele Betroffene eine enorme Mehrbelastung bringt. Das Argument, die Betroffenen könnten als Alternative zur Beitragspflicht eine Erwerbsarbeit aufnehmen, ist unhaltbar. Allein auf Grund des Alters der Mehrheit der Betroffenen, besteht dafür keine ernsthafte Möglichkeit.
Dazu kommen folgende unsoziale Konsequenzen:
Wenn die betroffene Frau ihren Ehepartner pflegt, ist sie weiterhin mitversichert. Werden andere nahe Angehörige gepflegt, muss sie zahlen.
Arbeitslose Frauen, die wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe bekommen, werden mit der verpflichtenden Beitragsleistung für die Krankenversicherung ein zweites Mal getroffen.
Besteuerung der Unfallrenten
Die Unfallrentner gehören zu jener Bevölkerungsgruppe, die nicht nur vom Schicksal hart getroffen wurde, sondern auch durchschnittlich sehr geringe Einkommen bezieht. Durch die unsoziale Besteuerung sinkt dieses verhältnismäßig geringe Einkommen noch einmal um 30 bis 40 Prozent. Damit trifft diese Maßnahme der unsozialen Treffsicherheit gerade die Ärmsten der Armen und ist aus diesem Grund umgehend zurückzunehmen.