Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 20

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Die Regierungspläne bringen sinnlose Geldumschichtungen. Dieser Ambulanzselbstbehalt ist gesundheitspolitisch kontraproduktiv und richtet sich ausschließlich gegen die Menschen. Der Regierung geht es mit der Einführung von Strafgebühren für AmbulanzpatientInnen, aus vordergründigen ideologischen Gründen und als Beispiel von gelebtem Lobbyismus, ausschließlich um eine Umsatzverschiebung hin zu niedergelassenen Ärzten. Der Selbstbehalt bildet eine Zugangsbarriere, die in vielen Fällen das Krankheitsrisiko der PatientInnen erhöht. Diese Maßnahme der Regierung zielt erklärtermaßen darauf ab, PatientInnen durch ökonomische Barrieren von einer Inanspruchnahme einer Ambulanzleistung abzuschrecken. MedizinerInnen werten diese Maßnahme als gesundheitspolitischen Rückschritt.

Daher hat die SPÖ schon immer argumentiert, dass dieser Ambulanzselbstbehalt unsozial und der Bevölkerung nicht zumutbar ist:

1. Die Ambulanzgebühr trifft ausschließlich Kranke. Das ist verteilungspolitisch ungerecht.

2. Der neue Behandlungsbeitrag Ambulanz kostet mehr als er bringt. Die Einhebung der Ambulanzgebühr verursacht sowohl für die Kassen als auch für die Spitäler enorm hohe Verwaltungskosten.

3. Die Ambulanzgebühr erhöht die volkswirtschaftlichen Kosten des Gesundheitswesens. Der Großteil des in den Ambulanzen eingesetzten Personals sowie der apparativen und räumlichen Ausstattung wäre für die Aufrechterhaltung des Spitalsbetriebs auch bei einem deutlichen Rückgang der Ambulanzfrequenz erforderlich.

4. Ambulanzen arbeiten im Durchschnitt billiger als Ordinationen.

5. Durch die Ambulanzgebühr werden notwendige medizinische Behandlungen unterdrückt oder verzögert. Der neue Behandlungsbeitrag bildet eine Zugangsbarriere, die in vielen Fällen das Krankheitsrisiko der PatientInnen erhöht.

6. Die Ambulanzgebühr untergräbt die Qualität der Versorgung. Viele Ambulanzpatienten in Nachbehandlung nach einem stationären Aufenthalt werden in Zukunft auch bei jedem Besuch einen Selbstbehalt (150,- ATS, 250,- ATS) zahlen müssen.

7. Die Ambulanzgebühr ist als Steuerungsinstrument ungeeignet. Rund 80 Prozent der Ambulanzpatienten kommen auf Grund einer ärztlichen Zuweisung oder zur Nachbehandlung nach einem stationären Aufenthalt.

8. Durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen werden Ärztinnen und Ärzten zu Gesundheitspolizisten degradiert.

9. Die Behandlungsgebühr Ambulanz in der derzeitigen Form führt zu Ungerechtigkeiten, weil die völlig unzulängliche Definition der Ausnahmetatbestände der Willkür Tür und Tor öffnet.

10. Der Behandlungsbeitrag Ambulanz ist somit insgesamt unzumutbar, weil er zu Rechtsunsicherheit für die PatientInnen, für die im Krankenhaus arbeitenden Ärzte und auch für die Rechtsträger sowie Spitalsverwaltungen führt.

11. Die Ambulanzstrafgebühr trifft insbesondere Familien mit Kindern.

Die Ablehnung der Ambulanzgebühr ist einhellig und geht quer durch alle politischen Lager und Interessenvertretungen. Dieser massiven Gegenbewegung soll sich die blau-schwarze Bundesregierung nicht länger verschließen und daher diesen unsozialen Ambulanzselbstbehalt rückwirkend aufheben.

Diese FPÖVP-Koalition ist mit dem Anspruch angetreten an ihren Taten gemessen zu werden, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


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