Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 63

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Bei solchen Einsätzen müssen sich Beamte oft auch noch zum Teil ungerechtfertigten Anschuldigungen stellen. Ich bin der Meinung, dass die Republik Österreich als Dienstgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet ist, ihre Beamten gegen ungerechtfertigte Angriffe ausreichend zu schützen (Abg. Dr. Fischer: Auch die Richter!), entweder, indem wir eine entsprechende Rechtschutzversicherung für die Beamten abschließen, oder, indem wir die Anwaltskosten, die im Rahmen ihrer rechtlichen Verteidigung entstehen, übernehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) In meinem Ressort sind dazu schon entsprechende Vorbereitungen im Gange.

Ich halte es auch für vertretbar und angebracht, jenen Exekutivbeamten, die in besonders schwierigen Einsätzen verletzt wurden, Belohnungen zu gewähren. Das Besoldungsrecht räumt schon derzeit dem zuständigen Ressortminister mit Zustimmung des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport die Möglichkeit der Gewährung derartiger Belohnungen für Einsätze mit besonderen Erschwernissen ein, und ich werde einem diesbezüglichen Vorschlag des Herrn Innenministers gerne näher treten und ihn auch unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Darüber hinaus ist in meinem Ressort eine Reform des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes in Ausarbeitung. Wir haben einen akuten Anlassfall, an dem wir gesehen haben, dass die derzeitige Gesetzeslage nicht ausreichend definiert ist. Wir haben das gesehen bei dem Unfall auf der Tangente, bei dem zwei Polizisten von einem im Drogenrausch befindlichen LKW-Lenker getötet wurden und wo eine strenge Auslegung des Gesetzes eine Hilfeleistung aus diesem Titel eigentlich nicht möglich gemacht hätte. Ich habe entsprechend diesem Gesetz eine Weisung erteilt, je 1,5 Millionen Schilling an die Hinterbliebenen auszuzahlen, weil ich der Meinung bin, dass es sich hier um einen Dienstunfall gehandelt hat, nämlich eben unter besonders gefährlichen Umständen, und dass das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz so erweitert werden soll, dass Wachebediensteten beziehungsweise deren Hinterbliebenen die besonderen Hilfeleistungen nach diesem Gesetz bei jedem im Außendienst erlittenen Dienst- oder Arbeitsunfall zu gewähren sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich halte es darüber hinaus für notwendig, dass der Staat seinen im Diensteinsatz, zum Beispiel bei Demonstrationen, verletzten Beamten auch das Schmerzensgeld bevorschusst, das ihnen gerichtlich zuerkannt wurde, aber oft sehr schwer einbringlich ist. Gerade im Falle der Demonstrationen hat sich das wieder gezeigt, und ich glaube, dass hier der Staat auch entsprechend in Vorlage treten muss. Aufgabe der Exekutivbeamten ist es, den Staat, seine Einrichtungen und vor allem die Bevölkerung zu schützen, Aufgabe des Staates ist es aber genauso, seine Exekutivbeamten zu schützen, die notwendige Ausrüstung zur Erfüllung ihrer Aufgabe bereitzustellen und ihnen vor allem auch den notwendigen Respekt und die Anerkennung für die Erfüllung ihres schwierigen Dienstes entgegenzubringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der Schutz des Rechtsstaates insgesamt setzt aber auch voraus, dass wir klar zwischen Demonstrationsfreiheit und Gewalttätigkeit unterscheiden. Das eine hat nämlich mit dem anderen nicht das Geringste zu tun. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das hart erkämpft wurde und an dem nicht gerüttelt werden darf. Die Rechtsordnungen anderer Staaten jedoch sind, was gewalttätige oder unangemeldete Demonstrationen betrifft, wesentlich strenger. Das französische, das deutsche, das englische Recht sehen diesbezüglich deutlich strengere Bestimmungen vor. Sie sehen vielfach auch ein Vermummungsverbot vor. Ich kann überhaupt nicht verstehen, weshalb sich angeblich friedliche Demonstranten vermummen müssen, weshalb Demonstranten, die angeblich nicht die Absicht haben, gegen die Gesetze dieses Landes zu verstoßen, ihr Gesicht nicht zeigen können.

Das ist genau das Problem, wenn wir über das Wort "friedlich" reden, denn Versammlungsfreiheit heißt nach der Menschenrechtskonvention Artikel 11 Abs. 1: "Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln ..." – Und genau darum geht es, weil Demonstrationen in den letzten Monaten eben nicht friedlich waren, und zwar weder in Worten noch in Taten. Was ist denn friedlich an Slogans und Parolen, die heißen: "Schüssel, Haider an die Wand"!? Was ist friedlich an Parolen auf Transparenten, die heißen: "Zyklon B für FPÖ!" "Nieder mit der FPÖ!"


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