Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 14

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Die Vorwürfe und Behauptungen, die Kollege Cap hier vom Podium, von der Rostra aus in das Plenum gesagt hat, sind so absurd, dass ich nicht näher auf sie eingehen möchte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie beweisen einmal mehr, dass es sich hier um ein politisches Spiel zu Lasten des sensibelsten Teils unserer Medienlandschaft handelt, nämlich der elektronischen Medien und deren Entwicklung zu einem europäischen Standard.

Im Sinne eines konstruktiven Dialoges in diesem Bereich, Herr Kollege Cap, möchte ich Sie zur Rückkehr zur Sachlichkeit bitten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Das ist eine gute Idee!)

Betreiben Sie nicht weiterhin Ihre parteitaktischen Spiele, wie Sie sie schon bei der "KommAustria" veranstaltet haben, auf dem Rücken der Medienunternehmer in diesem Land! Der Bürgermeister dieser Stadt hat nach seinem Wahlsieg von Demut gesprochen. (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein großartiger!) Ich habe diese in Ihrer Rede nicht wahrgenommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie werden sich erinnern, Herr Kollege Cap, dass bereits im Jänner dieses Jahres eine Enquete unter dem Motto "Quo vadis öffentlich-rechtlicher Rundfunk?" stattgefunden hat. Es waren einige Abgeordnete anwesend, es hat diverse Kommentare dazu gegeben, in denen von einer sachlichen Diskussion und von einer sachlichen Atmosphäre bei dieser Diskussion die Rede war. Die Bundesregierung hat damit erstmalig eine umfassende Tagung zur Zukunft des ORF mit Experten im Vorfeld zur Novellierung des ORF-Gesetzes veranstaltet. Bisher – Herr Kollege Cap, da werden Sie mir Recht geben – war das bei den Medienkanzlern dieser Republik nicht üblich.

Ich darf Ihnen die Ergebnisse dieser Enquete in Erinnerung rufen: Erstens wurden unabhängiger Journalismus und Medienfreiheit gefordert. Dies ist durch § 17 des Rundfunkgesetzes und durch das Redaktionsstatut doppelt abgesichert. Ich begreife mich nicht nur als jemand, der dieses Gesetz novelliert, sondern natürlich auch als Anwalt für die Medienfreiheit und als Anwalt für den unabhängigen Journalismus in diesem Land. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweitens wurde davon gesprochen, dass es in diesem Land einen enormen Aufholbedarf im Bereich der Medien gibt. Die Diskussion, die darüber geführt wurde, war bisher nicht so, dass sie dazu angetan war, diesem Aufholbedarf gerecht zu werden. Ich und diese Bundesregierung haben deswegen Klarheit geschaffen; sofort nach Amtsantritt haben wir ein Fernsehfrequenzgutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, terrestrisches privates Fernsehen in diesem Land zu ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Drittens haben wir zu dieser Tagung zur Vorbereitung einer Novellierung des ORF-Gesetzes eingeladen, und zwar nach einer Abkühlphase – Sie haben immer den 5. Dezember auf den Lippen geführt –, damit es ausführliche Beratungen mit heimischen und internationalen Medienexperten in dieser Angelegenheit gibt. Es ging – noch einmal! – um den öffentlich-rechtlichen Auftrag, um die digitale Zukunft dieses Landes und um die europäische Dimension beider Fakten. Die Konsequenz daraus – und ich habe das mehrmals in den Medien wiederholt und auch dort zum Ausdruck gebracht – ist: Der ORF muss effizient bleiben und sein, er muss wettbewerbsfähig bleiben und sein, und er muss fit gemacht werden für die Zukunft.

Klar war aber auch ein Bekenntnis zum dualen Rundfunksystem, in dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Grundwert darstellt, der seinen festen Platz in der österreichischen Medienlandschaft hat, der seinen festen Platz bei Erlangung der österreichischen Identität hat und durch seine Programmkultur, durch seine politische Kultur sowie im täglichen Beweis der österreichischen Identität im Äther maßgeblichen Anteil daran hat.

Lassen Sie mich deswegen noch ein wenig auf die europäische Komponente eingehen! Diese wird hier immer gerne übersehen und missverstanden. Es gibt natürlich auch im Bereich der EU eine kontroverse Diskussion. Es gab in den Ratsarbeitsgruppen in den letzten Monaten eine Diskussion, aber auch im EU-Ministerrat für Kultur und Medien. Die Bedingungen, bis zu welchem Ausmaß gebühren- und werbefinanziertes öffentlich-rechtliches Fernsehen mit den EU-Wettbewerbsrichtlinien vereinbart werden kann, das ist das Thema, über das auf euro


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