Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 76

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einen sprachlichen Schwerpunkt setzt, die dadurch ein Anziehungspunkt für die Umgebung wird. Das Ergebnis ist, dass die Kinder aus den Nachbargemeinden in diese Schwerpunkt-Hauptschule gehen wollen, weil diese dort als Europahauptschule mit sprachlichem Schwerpunkt, so wie das zuletzt in Hall in Tirol passiert ist, auch durchaus reüssiert, aber das nicht dürfen. Sie dürfen nicht in diese Schule gehen. Sie müssen in ihre von ihnen als schlechter empfundene Schule gehen.

Da sind Lösungen anzubieten, Kolleginnen und Kollegen! Da muss ein neues Modell dieser Aufteilung erfolgen. Diesbezüglich sind Sie eingeladen, auch Ihre Geschwindigkeit zu zeigen – nicht nur was das Einsparen anlangt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein zweiter Punkt betrifft die Arbeitslosenversicherung. Kollegin Pecher hat das so dargestellt, als ob das der Beitrag der Wirtschaft ist, der zu leisten ist. Kollegin Pecher! Es ist nicht zu akzeptieren, wie Sie das argumentieren! 250 Millionen Schilling werden von der Arbeitslosenversicherung zur Studienförderung umgeschichtet. Das heißt, das, was Sie im nächsten Jahr mehr an Studienförderung ausgeben wollen, nehmen Sie der Arbeitslosenversicherung weg. Das eine sind Leistungen, die der Studienförderung dienen, und das andere sind Leistungen, die jedenfalls zur Hälfte die Arbeitnehmer erbringen und die nahezu zur Gänze die Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, in Anspruch nehmen können sollen und nicht jene Studierenden, die diese Studienförderungen in Anspruch nehmen.

Diese Maßnahme, die Studienförderung aus der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren, ist ungerecht, ist unsozial und auch verfassungswidrig. Kollege Feurstein! Sie wissen, dass das verfassungswidrig ist. Das wird das Nächste sein, mit dem Sie vor dem Verfassungsgericht Schiffbruch erleiden werden. Das sagen wir Ihnen jetzt schon voraus. – Aus all diesen Gründen können wir diesen Gesetzen nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

14.29

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Während der Ausschussdebatten zu den Budgetbegleitgesetzen wurde von den Regierungsparteien ein §-27-Antrag zur Geschäftsordnung im Zusammenhang mit der Änderung des Versöhnungsfonds-Gesetzes eingebracht. Diese Änderung beinhaltet die explizite Haftungsfreistellung der Organe.

Auf unsere Anregung hin, auch beim Entschädigungsfondsgesetz und beim Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus bei Einzelfallprüfung und Rechtsmittelverfahren die Organe haftungsfrei zu stellen, wurde seitens des Staatssekretärs im Ausschuss eine Prüfung zugesagt. In der zweiten Ausschusssitzung wurde noch einmal von unserer Seite nachgefragt, warum denn das jetzt, so wie es die Regierungsparteien versprochen hätten, nämlich darüber nachzudenken und auch für diese zwei Gesetze die explizite Haftungsfreistellung der Organe vorzusehen, nicht gemacht wurde.

Ich frage Sie, geschätzte Damen und Herren von den Regierungsparteien: Wenn im Ausschuss gesagt wird, es wurde schlichtweg übersehen, und wenn auch die Finanzprokuratur dies so bestätigt, dass es rechtens wäre, warum machen Sie dann diese Änderung nicht, und warum haben Sie diese Änderung bis heute nicht eingebracht? – Es ist nicht zu verstehen, warum spezielle Personen explizit haftungsfrei gestellt werden und andere Personen, die nichts anderes machen, die auch Organarbeit verrichten, nicht.

Offensichtlich – das ist, so glaube ich, in diesem Zusammenhang der FPÖ nicht zu ersparen – war Ihre Zustimmung zum Entschädigungsfondsgesetz und zum Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus nur ein Lippenbekenntnis, denn sonst könnte man einer Haftungsfreistellung, so wie wir sie in unserem Abänderungsantrag verlangen, doch zustimmen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:


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