Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 86

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heitsdoktrin als auch all das, was wir in puncto Kriegsmaterialgesetz und Truppenaufenthaltsgesetz beschließen wollen, sehr verschieden sind.

Jetzt gilt es, dieses Kriegsmaterialiengesetz gemeinsam mit dem Truppenaufenthaltsgesetz einfachgesetzlich zu regeln. Wir sind in Verzug. Wir haben 1998 die entsprechenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen gemeinsam gefasst, Kollege Kostelka, und ich erinnere Sie an Ihre Verantwortung für diese Beschlüsse und die Umsetzung, die wir jetzt vorzunehmen haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Damit das Ganze nicht zu technisch wird, zitiere ich nur zur Erinnerung für jene, die zuhören – in der Materie sind die meisten ohnehin bewandert, aber wovon reden wir denn wirklich, wenn es darum geht, das Kriegsmaterialiengesetz im Detail zu ändern, und auf welcher Basis soll es geändert werden? –, beispielsweise aus der mir vorliegenden Regierungsvorlage: Einer Bewilligung zur "Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Kriegsmaterial" steht dann nichts entgegen, wenn es sich um "1. einen Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder 2. einen Beschluss auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union" – also Amsterdamer Vertrag – "oder 3. einen Beschluss im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder 4. sonstige Friedensoperationen entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen" handelt.

Kollege Kostelka! Was steht dem entgegen, auf der Basis solcher Maßnahmen, solcher Beschlüsse, solcher Vorhaben auch in Österreich das Kriegsmaterialiengesetz zu adaptieren, auch in Österreich sowohl die Ein- als auch die Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterialien zu genehmigen?

Ich weiß, dass Sie monieren, betreffend das Truppenaufenthaltsgesetz sei ursprünglich überhaupt nicht die Rede gewesen von dem, was jetzt in der Regierungsvorlage steht. Aber auch in diesem Zusammenhang zitiere ich nur zur Erinnerung und gleichsam zur Gedächtnisauffrischung für alle jene, die vielleicht ganz genau wissen wollten, worum es bei diesem Truppenaufenthaltsgesetz geht, wieder aus der Regierungsvorlage: "... ist der Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, den Aufenthalt von Truppen zu gestatten, insbesondere" – das ist besonders wichtig! – "1. zur Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, 2. zur Durchführung eines Beschlusses auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union" – also Amsterdamer Vertrag, Wertegemeinschaft, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik –, "3. zur Durchführung eines Beschlusses im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), 4. zur Teilnahme an sonstigen Friedensoperationen im Rahmen einer internationalen Organisation entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen, wie etwa an Maßnahmen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe oder zur Unterbindung schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen, 5. zur Teilnahme an Übungen und Ausbildungsmaßnahmen ..." – Ich erspare Ihnen die lange Liste, die hier taxativ aufgezählt ist.

Und wieder die Frage an Sie, Kollege Kostelka: Was steht dem entgegen? Wenn – und ich argumentiere ganz einfach immer mit den gemeinsamen Beschlüssen aus dem Jahre 1998 und unseren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen, die daraus resultieren – Europa eine Wertegemeinschaft ist, wenn Europa eine gemeinsame Außen- und Sicherheitsarchitektur baut, dann dürfen wir nicht unsolidarisch sein! Und ich bin sehr neugierig, wie Sie argumentieren werden, Kollege Kostelka, wie die Redner der SPÖ insgesamt argumentieren werden, denn ich finde – und das ist mein Empfinden auch von der Rechtsstruktur dessen, was wir beschlossen haben –, Sie gehen in hohem Maße unsolidarisch vor, unsolidarisch im eigenen Land, aber vor allem auch unsolidarisch gegenüber den Partnern in Europa, in der Europäischen Union. Und das verstehe ich nicht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die technische Vorgangsweise haben wir in einer sehr klugen Art und Weise vorgegeben: Der Innenausschuss möge sehr rasch das Kriegsmaterialiengesetz und das Truppenaufenthaltsgesetz behandeln. Das ist Teil der Aufgabe, die wir dann letztlich dem Bundesminister für Inneres übermitteln. Und es soll in einem zweiten Schritt – Kollege Murauer wird es als unser


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