Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 85

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und das Waffengesetz 1996 geändert werden sowie ein Truppenaufenthaltsgesetz erlassen wird (428 der Beilagen), eine Frist bis 9. Mai 2001 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner 10 Minuten zur Verfügung stehen. Für die Stellungnahmen von Regierungsmitgliedern gelten 10 Minuten als Soll-Bestimmung.

Das Wort erhält als Erster der Antragsteller, Herr Abgeordneter Kiss. – Bitte.

15.02

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle gleich eingangs fest, dass die Bundesregierung an einem Konsens in dieser Materie, die wir als sensibel und wichtig erachten, interessiert ist. Diesen Konsens wollen wir unter anderem auch im Innenausschuss suchen, weil wir mit der Macht der Argumente überzeugen wollen und nicht mit allfälligen Totschlagargumenten jedem, der anderer Meinung ist als wir, gleichsam den Dissens androhen.

Ich möchte mich dabei besonders auf den geschäftsführenden Klubobmann der SPÖ, Kollegen Kostelka, beziehen und ihn gleichsam in die Vergangenheit zurückführen. In einer politischen Bewertung gehört es sich ganz einfach, dass man redlich ist, und ich erinnere Kollegen Kostelka an das Jahr 1998. Damals war die SPÖ mit der ÖVP in der Bundesregierung, stellte den Bundeskanzler, stellte den Innenminister, stellte zwar nicht den Verteidigungsminister, aber Klubobmann Kostelka und Klubobmann Khol brachten damals einen Initiativantrag ein. Dieser Initiativantrag hatte nichts anderes zum Inhalt als die Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages und daraus resultierend natürlich Änderungen auch im Verfassungsrecht. – All dies wurde mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Dies nur zur Erinnerung, damit wir wissen, auf welcher Basis wir zu diesem Thema eine politische Bewertung durchführen.

Wie gesagt, die Bundesregierung, ÖVP und FPÖ, ist in hohem Maße daran interessiert, dass dieses Thema konsensual argumentiert und im Innenausschuss auch entsprechend behandelt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Es ist letztlich ein klassisches europäisches Thema, das wir heute im Zusammenhang mit diesem Fristsetzungsantrag behandeln, ein klassisches europäisches Thema, das die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Europas berührt.

Kollege Kostelka! Wenn die Europäische Union eine Union der Werte, der Gemeinschaft ist, dann muss ich sagen: Für mich heißt Gemeinschaft auch immer wieder Solidarität, bedeutet Gemeinschaft einen Verhaltenskodex, der von allen zu leben ist, der natürlich Freiräume lässt, der aber auf Verträge und die Einhaltung von Verträgen pocht.

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass beispielsweise dieser EU-Verhaltenskodex humanitäre Aufgaben vorsieht, Rettungseinsätze, friedenserhaltende und friedensschaffende Maßnahmen. Und in diesem Zusammenhang, Kollege Kostelka, verstehe ich Ihr bisheriges Verhalten in dieser Causa wahrlich nicht.

Ich möchte es auch argumentieren, weil ich glaube, dass gerade die SPÖ, die sich in einem ihrer ideologischen Pfeiler auf die Solidarität beruft, gut beraten ist, das europäische solidarische Klima zu leben. Sie tun es nicht, Kollege Kostelka. Sie sind unsolidarisch, Sie – das ist mein Gefühl – wassern förmlich in dieser Angelegenheit, möchten es weit, weit hinausdrängen ins nächste und übernächste Jahr, und Sie verquicken diese Materie noch dazu mit der Sicherheitsdoktrin.

Ich glaube, dass dies unredlich ist. Ich glaube, dass dieses Verhalten Ihrerseits auch unverständlich ist, und ich bin auch der Meinung, dass die beiden Materien, sowohl die Sicher


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