Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 96

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Das haben wir angekündigt, und das haben wir getan. Daher ist Ihre Aussage unrichtig! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.50

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

15.50

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrte Abgeordnete! Durch das Bundesbeschaffungsgesetz wird ein wesentlicher Nachteil der bisherigen Verwaltungsorganisation des Bundes beseitigt. Das Ressortprinzip führt dazu, dass, obwohl wir nur eine Gebietskörperschaft haben, dieselben Dinge von verschiedenen Einkäufern eingekauft werden, die alle voneinander keine Ahnung haben. Ich habe mich immer darüber gewundert, warum wir zum Beispiel von einem Hersteller Großrechenanlagen desselben Typs, mit derselben EDV-Ausstattung, mit denselben Programmen zu verschiedensten Preisen einkaufen. Das kann doch nicht gut sein.

Ich möchte gleich, Herr Abgeordneter Kiermaier, einen Irrtum bereinigen. Es wird jetzt kein zentraler Einkauf eingerichtet, so wie es ihn bei der Post oder bei der Eisenbahn gegeben hat, wo es ein Zentral-, ein Regionallager gegeben hat, wo man auf eine bestimmte Ware wochenlang warten musste. Diese Gesellschaft wird nur Rahmenverträge abschließen, und der dezentrale Einkäufer schließt sich diesem Rahmenvertrag durch einen konkreten Einzelvertrag an, mit dem er dann eine bestimmte Menge abruft. Das ist der große Unterschied. Es werden keine Waren hin und her bewegt, und das ist sehr gut so.

Davon gibt es noch Ausnahmen. Schauen Sie sich den § 4 Abs. 2 Z 2 an! Darin ist vorgesehen, dass man, wenn etwas besonders dringlich ist, ausweichen kann. Das gilt aber auch für den Fall, dass man etwas noch günstiger bekommen könnte. Nicht einmal dann wird man, weil man einmal ja gesagt hat, gezwungen, das auch dort einzukaufen. Wenn man in der Zwischenzeit etwas günstiger bekommt, kann man das günstigere Gut kaufen. So eine feine Konstellation möchte ich als Einkäufer einmal haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Huber: Das ist ohnehin in Ordnung!) Bitte? (Abg. Huber: Das ist auch nicht kritisiert worden! Das ist ohnehin in Ordnung!) Ja, ich weiß nicht, was dann noch zu kritisieren ist.

Ich empfehle Ihnen, sich die Erläuterungen zu § 2 anzusehen. Darin ist die Vorgangsweise dieser Gesellschaft ganz genau angeführt. Die Gesellschaft kauft zunächst Dinge ein, die kein Klein- und Mittelunternehmen bisher angeboten hat, wie etwa Energie, Kraftfahrzeuge und dergleichen mehr; nur diese Dinge. Dann ist eine Evaluierung vorgesehen, und erst im zweiten Durchgang – Erläuterungen, "Besonderer Teil", zu § 2 – sind allenfalls Büromittel- oder Büroanschaffungen vorgesehen, wobei selbst in den Erläuterungen festgehalten ist, dass diese Gesellschaft regionale Beschaffungen – also nicht Beschaffungen in ganz Österreich – durchführen muss. Eine Bevorzugung der heimischen Industrie kann man nicht ausdrücklich hineinschreiben, weil das den EU-Vergabenormen widersprechen würde. Wir müssen uns weiterhin an die materiell-rechtlichen Vergabevorschriften der EU halten. Außerdem ist das ein reines Organisationsgesetz, durch welches die materiell-rechtlichen Vergabevorschriften nicht geändert werden.

Was bringt uns jetzt diese Schaffung einer Bundesbeschaffung GmbH? Wir gehen – das ist ebenfalls in den Erläuterungen angeführt – von einem Beschaffungsvolumen von 5,7 Milliarden Schilling pro Jahr aus. Wenn wir sehr vorsichtig schätzen – man schätzt höhere Prozentsätze, aber wir haben absichtlich einen niedrigen Satz mit 10 Prozent angenommen –, so bedeutet das allein beim Einkauf eine Ersparnis von 570 Millionen Schilling. Dieses Geld können wir in anderen Bereichen gut verwenden.

Wir haben folgende Regelung mit den Ressorts getroffen, damit wir einen Anreiz geben, sich dieser zentralen Beschaffungsagentur zu bedienen: Für das Jahr 2001 ist sowieso alles gelaufen, da bleiben die Ersparnisse zur Gänze den Ressorts. Für das Jahr 2002 beschließen wir dieser Tage das Budget, da bleiben die Einsparungen ebenfalls zur Gänze den Ressorts. Ab dem Jahr 2003 bieten wir den Ressorts eine 50 : 50-Regelung an: 50 Prozent der Ersparnisse


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