Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 97

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verbleiben in den Ressortkrediten und können anders verwendet werden, 50 Prozent fließen in das allgemeine Budget.

Aber nicht nur diese Rabattlösung erspart den Ressorts Einkaufskosten, es kommt ja noch dazu, dass jetzt von der Bundesbeschaffung GmbH Ausschreibungen gemacht werden, Rahmenverträge abgeschlossen werden. Dahinter steckt sehr viel operative Tätigkeit. Diese Tätigkeit erspart man sich dann in den einzelnen Beschaffungsstellen. Dadurch reduziert sich auch der Planstellenaufwand, und wir gehen von einem weiteren Einsparungspotential von schätzungsweise 100 Millionen aus.

Diesen Einsparungskosten steht nun ein Mehraufwand dieser Gesellschaft gegenüber, den wir aber sehr klein halten werden. Wir gehen davon aus, dass diese Gesellschaft in etwa 30 Millionen Schilling kosten wird. Alles in allem gesehen also eine Ersparnis von mindestens einer halben Milliarde.

Sie fordern Strukturreformen ein und haben dies auch heute wieder getan. Wenn Sie das ernst meinen, dann müssten Sie eigentlich zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

15.56

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, der Herr Staatssekretär hat jetzt sehr ausführlich und klar dargestellt, was mit diesem Bundesgesetz zur Schaffung der Bundesbeschaffung GmbH passieren soll, was diese Gesellschaft bewegen soll. Es wird mit Sicherheit so sein, dass das auch eine kleine Maßnahme zur Budgetkonsolidierung ist und dass die zu schaffenden Rahmenverträge sicherlich auch einen kleinen Teil einer Verwaltungsreform im Bereich des Beschaffungswesens darstellen.

Die Ist-Situation wurde dargestellt. Das heißt, bislang gilt das Ressortprinzip, und es findet eben keine Koordinierung statt. Durch die Volumensbündelung und durch die Bedarfsbündelung soll es nun natürlich zu Einsparungen kommen. Berechtigterweise muss man sich fragen: Wer hat diese Einsparungen zu tragen? Ich weise darauf hin, dass selbstverständlich bei einem Auftrag für eine größere Stückzahl beispielsweise die Produktionskosten geringer werden. Das Gesetz regelt auch, was nicht in den eigenen Geltungsbereich zu fallen hat.

Und dann kommt Kollege Kiermaier und rettet die kleinen und mittleren Unternehmen Österreichs (Abg. Böhacker: Ha! Ha!), indem er auf die Schulbuchaktion hinweist – ich glaube, das war damals eine Erfindung unter Kreisky (Abg. Huber: Eine sehr gute Erfindung! – Abg. Reheis: Eine gute Erfindung!)  – und dazu vorbringt, wie sehr doch Papier- und Buchhändler unter dieser zentralen Beschaffung leiden würden. Weiters führt er – ebenso aus dem sozialistischen Bereich – die Bundesbahnen mit den ausgetrockneten Kugelschreibern und mit den leeren Taschenlampenbatterien an.

Der Antrag von Böhacker und Stummvoll trägt dem Rechnung, dass genau das nicht passiert. In diesem Antrag geht es um den Schutz der kleinen und mittleren Unternehmungen, um den Schutz von Arbeitsplätzen, um die Rücksichtnahme auf die regionalen Erfordernisse und Bedürfnisse. Eine Festlegung von Waren und Dienstleistungen durch Verordnung durch einen Minister ist möglich.

Ich habe keine Bedenken, dass es mit diesem Gesetz zu einer so genannten Semmelbewirtschaftung kommen wird, obschon ich die Bedenken verstehe. Wenn ich mich daran erinnere – so lange ist es noch nicht her –, dass die damalige Ministerin Hostasch mit der damaligen Stadträtin Ederer gemeinsam eine 90-Millionen-Schilling-Förderung beschließen wollte, deren Nutznießer der Industriebäcker Ankerbrot, zur angeblichen Sicherung von Arbeitsplätzen, sein sollte, dann wäre es bei so einem Gesetz schon nahe liegend zu regeln, dass auch


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