Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 105

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14. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Petition (7/PET) zur Rettung des Schönbrunner Bades, überreicht vom Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger (531 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Kiermaier. Ich erteile ihm dieses.

16.25

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde gerne den Herrn Minister begrüßen, aber er ist leider nicht hier. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir reden über die Regierungsvorlage 284 der Beilagen, das Arbeitsstättenzählungsgesetz. Es ist jedem Selbständigen klar, dass es sowohl für die nationale als auch für die europäische Beobachtung – oh, ich begrüße die Frau Staatssekretärin! – der wirtschaftlichen Entwicklung notwendig ist, Statistiken im Bereich der Wirtschaft zu erstellen, und dazu gehört natürlich auch die Zählung der Betriebsstätten.

Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Tätigkeit, die die Unternehmen bei derartigen Recherchen zu leisten haben, in einem vernünftigen Rahmen bleibt und nicht ein Erhebungsbogen nach dem anderen kommt und damit die laufende Arbeit in den Betrieben behindert wird. Es war daher schon in den zurückliegenden Jahren – und darauf lege ich Wert, meine sehr geehrten Damen und Herren – ein Anliegen der Regierungen, dass hier Regelungen getroffen werden, die sowohl den Anforderungen aussagekräftiger Statistiken als auch den Bedürfnissen der Betriebe Rechnung tragen. Schließlich soll es nicht darauf hinauslaufen, dass man, um einen Fragebogen gewissenhaft auszufüllen, einen Wirtschaftstreuhänder benötigt. Was das kostet, weiß jeder, der die so genannten Honorarrichtlinien kennt, die mit einer Rechnung absolut nichts zu tun haben.

Diese Novelle zum Arbeitsstättenzählungsgesetz folgt den bisherigen Bemühungen und geht in die richtige Richtung, weil die Arbeitsstättenzählung 2001 die letzte ihrer Art ist. Ich trauere ihr nicht nach. Sie wird in Zukunft durch die so genannte Registerzählung ersetzt. Eine Auswertung der Daten, die im Unternehmens- und im Betriebsregister bei der Bundesanstalt Statistik Österreich – so heißt jetzt das ehemalige Statistische Zentralamt – aufliegen, ist die Basis für die künftigen Zählungen. Diese Registerzählung ist nicht nur eine Entlastung für die Betriebsinhaber, sie wird auch der Republik Zeit und Geld ersparen.

So entfällt auch, wie in Z 2 § 3 angeführt, die Frage nach der gesetzlichen Interessenvertretung, weil sich diese auf Grund anderer Erhebungen von selbst ergibt.

Ganz wichtig ist auch die Feststellung, dass, wenn ein Betrieb mehrere Arbeitsstätten hat, die Fragen nach Namen oder Bezeichnung all dieser zu den Unternehmen gehörenden weiteren Arbeitsstätten, die Anzahl der dort beschäftigten Personen und die Art der dort überwiegend ausgeführten Tätigkeiten des Unternehmens unter Angabe des Schwerpunktes entfallen.

Die textliche Wiedergabe dieser Passage ist schon schwierig, geschweige denn erst das Ausfüllen dieser Formulare und Fragebögen. So möchte ich zum Schluss noch einmal jene Forderung wiederholen, die ich in diesem Hause schon einige Male aufgestellt habe, nämlich die, dass der Wirt in die Gaststube, der Kaufmann ins Geschäft und der Handwerker in die Werkstätte gehört – und nicht alle zusammen pausenlos ins Büro.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. – Bitte.


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