Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 108

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die über mehrere Teilzeitbeschäftigungen oder über diese Minderbeschäftigungen überhaupt erst zu ihrem Unterhalt kommen. Ich denke, dass die Daten, die hier erhoben werden, etwas ungenau sind für die Statistiken, mit denen dann alle herumwandeln und sich rühmen, dass wir Vollbeschäftigung hätten.

Auch ein Zweites ist mir schon im ersten Paragraphen aufgefallen. Es heißt in diesem § 1:

 

"Diese Zählung ist gemeinsam mit der ordentlichen Volkszählung 2001 durchzuführen, um dadurch eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes zu bewirken." Dem Vorblatt entnehme ich dann, dass es sich hierbei um Kosten von ungefähr 10 Millionen Schilling handelt, dass die Gesamtkosten aber quasi in der Volkszählung 2001 bedeckt werden.

Das hat mir gezeigt, wie Verwaltungsreform eigentlich gedacht ist: Da rühmt man sich schon im § 1, dass man so Verwaltung und Kosten sparend arbeitet, aber mit keiner Silbe wird erwähnt, dass diese 10 Millionen Schilling überwiegend von den österreichischen Gemeinden zu tragen sein werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die österreichischen Gemeinden bekommen als Ersatz für die Durchführung der Volkszählung – und da steckt das auch drin – genau 14 S pro Kopf und Nase. Wenn man sich ausrechnet, wie viel diese Volkszählung tatsächlich kostet, dann kommt man auf 100 bis 150 S je Kopf und Nase. Auf Kosten der Gemeinden ist es natürlich leicht, Verwaltungskosten einzusparen und sich dann damit hinzustellen und zu sagen, wie "gut" man doch in dieser Verwaltungsreform sei.

Die Antwort des Ministers im Ausschuss war eher unbefriedigend bis überhaupt keine Antwort: Er hat nur mit den Achseln gezuckt. Ein Fachbeamter hat mir dann gesagt: Was wollen Sie denn, die Gemeinden dürfen ohnehin über diese Daten verfügen, die Gemeinden haben dann diese Daten zur Verfügung. – Wunderbar: Wenn wir die Daten selbst erheben, dann können wir über diese Daten verfügen! (Abg. Dr. Trinkl: Das stimmt ja!)

Eine weitere Sache in diesem Zusammenhang ist Folgende: Es wird registriert ... (Abg. Dr. Trinkl: Das dürfen sie!) Ja, das stimmt: Über die Daten, die wir selbst erheben, zu verfügen – das ist natürlich ein Riesen-"Geschenk" an die Gemeinden!

Eine weitere Sache: Das wird in Zukunft nicht mehr notwendig sein, weil es eine Registerzählung geben wird. Aber wer erfasst denn die Daten für die EDV? – Die Gemeinden, die Beamten in den Gemeinden! Das wird hier überhaupt nicht erwähnt, das gilt als selbstverständlich.

Wo ist eigentlich die Registerzählung des Volkes? Wann setzt man endlich dazu an, die Volkszählung permanent zu machen, um dann auch die Gelder jährlich pro Kopf und nach der Bevölkerungszahl auszahlen zu können? – Da wird es schon sehr viel leiser. Was die Arbeitsstätten betrifft, wird man in Zukunft jedes Jahr zählen. Aber wer wird es dann machen? – Wahrscheinlich auch wieder die Gemeinden.

Ich finde, dieses kleine Beispiel zu dem an sich guten Gesetz zeigt, was den Regierungsparteien und was der Regierung die Gemeinden wert sind. In Sonntagsreden sind die Gemeinden das Wichtigste und die Keimzelle der Demokratie. Aber wenn es darum geht, wer die Kosten zu tragen hat, dann weiß man auch: Die Gemeinden werden das schon tun.

Ich halte das für eine Verhöhnung der österreichischen Gemeinden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

16.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

16.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wenn man als Bürgermeister – ich bin keiner, aber mein Vorredner ist


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