Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 107

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musregion zu einem verpflichtenden regionalen Qualitäts- und Vermarktungsverbund zusammenschließen. Da kommt es zu riesigen Einsparungspotenzialen.

Ich glaube, das sind wesentliche Dinge, die im Ministerium im Verbund mit Managern aufgearbeitet worden sind. Diese Akteure des Destinationsmanagements haben die Gesamtverantwortung zu übernehmen. Sie haben die Netzwerke zu pflegen. Sie haben unternehmerisches Handeln nicht nur einzufordern, sondern selbst vorzuleben, weil sie ja vor Ort sind. Sie haben den Entwicklungsdiskurs zu planen und nicht einfach alles geschehen zu lassen. Sie haben das Lobbying zu organisieren. Ich glaube, sie haben da auch ein gemeinsames Denken selbst zu leben. Was glauben Sie, was es Besseres geben könnte als das, was im Ministerium mit diesen Menschen in den Regionen vor Ort bis jetzt schon gemacht worden ist?

Weiters werden Experten, Wissenschaftler, Spezialisten zugezogen, um letzten Endes auch Kontrolle und Benchmarking durchzuführen. All die Daten und Kennzahlen, die damit erarbeitet werden, werden im Destinationsmanagement-Cockpit zusammengefasst und dokumentiert. Mittels Benchmarking wird recherchiert, wie andere Branchen vergleichbare Probleme gelöst haben, um mit Hilfestellung aus diesem Bereich im Tourismus arbeiten zu können. Ich denke, das sind Entwicklungen, die wir bis heute noch nicht gehabt haben. Das geht letzten Endes auch genau in die Richtung, die Sie vorgeschlagen haben.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich hoffe, ich konnte Sie in diesen wenigen Minuten überzeugen, dass Maßnahmen getroffen worden sind, die optimale Voraussetzungen für eine moderne Neupositionierung des österreichischen Tourismus möglich machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diese Initiativen werden die Wettbewerbsstärke des Tourismus wesentlich erhöhen. Die Schaffung von Modellregionen, wie Sie, Herr Kollege Schwemlein, sie gefordert haben, ist schon lange geschehen, das ist nicht mehr notwendig. Der Vorschlag sieht ein bisschen alt aus, wie eben manches aus Ihren Reihen. (Abg. Schwemlein: Wer von uns beiden alt aussieht ...!) Meiner Ansicht nach beweist es sich von selbst, dass es nicht mehr notwendig ist, solche alten Vorschläge umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.37

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

16.37

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! In die Debatte, wer da älter ausschaut, möchte ich mich jetzt nicht einmischen. Aber ich glaube, du gewinnst, lieber Emmerich! (Beifall des Abg. Gaál.  – Abg. Schwemlein: Danke!)

Ich möchte mich noch einmal kurz mit dem Arbeitsstättenzählungsgesetz beschäftigen. Hand aufs Herz: Wer hat vor Erscheinen dieser Tagesordnung gewusst, dass es so etwas gibt? – Alle, die sich mit Gemeinden beschäftigen, haben es gewusst, weil diese Arbeitsstätten alle zehn Jahre gezählt werden, das letzte Mal 1991 und jetzt wieder 2001. Es ist gut so, das ist eine wichtige Grundlage für statistische Daten; all das wurde schon gesagt. Zwei Dinge möchte ich hier aber trotzdem diskutiert wissen.

Ich habe mir – weil ja diese Volkszählungsunterlagen in den Gemeinden bereits aufliegen – einmal angesehen, wie diese Arbeitsstätten gezählt werden und was da alles gezählt wird. Unter anderem werden da auch die Beschäftigten in den jeweiligen Arbeitsstätten gezählt. In den Erläuterungen dazu bin ich darauf gestoßen, dass alle Beschäftigten bis hin zu den Saisonarbeitern und den geringfügig Beschäftigten gezählt werden, auch wenn sie nur eine Wochenstunde lang arbeiten.

Wenn ich mir vorstelle, dass diese Zählung als Grundlage für die Beschäftigtenstatistik dient – heute ist ja schon die Rede davon gewesen –, dann weiß ich auch, dass, allgemein gesehen, Vollbeschäftigung, von der immer so viel die Rede ist, bei weitem nicht Vollbeschäftigung je Arbeitnehmer heißt. Da wäre es sehr interessant, auch zu zählen, wie viele Arbeitnehmer es gibt,


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