Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 29

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Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Unilehrer-Dienstrecht zu führen haben, und dieser Punkt wird auch dort ein Gegenstand dieser Verhandlungen sein, denen ich aus verständlichen Gründen und auch aufgrund der emotionalen Stimmung, die hier herrscht, nicht gerne vorgreifen möchte.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit erkläre ich die Fragestunde für beendet. Ich danke der Frau Vizekanzlerin. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich nach § 23 Abs. 4 GOG auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 1797/AB und 1798/AB.

2. Regierungsvorlagen:

Auslandseinsatzgesetz 2001 – AuslEG 2001 (535 der Beilagen),

Auslandseinsatzanpassungsgesetz – AuslEAG (536 der Beilagen).

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Erwin Rasinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden;

Verfassungsausschuss:

Objektivierungsgesetz (532 der Beilagen),

Bundesgesetz über den unabhängigen Dienstrechts- und Objektivierungskontrollsenat (UDOS-G) (533 der Beilagen),

Objektivierungs-Begleitgesetz umfassend: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird; Bundesverfassungsgesetz, mit dem Bundesverfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen aufgehoben und geändert werden; Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (534 der Beilagen);

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden (483 der Beilagen).

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