Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 28

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so glaube ich, es kommt die Bewusstseinsbildung gerade in meinem Bereich besonders dadurch zum Ausdruck, dass die Beschäftigungsquote von Männern und Frauen bei den Mitarbeitern meines Ressorts genau gleich hoch ist. Das heißt, ich habe einen 50-prozentigen Anteil von Frauen in meinem Ressortbereich beschäftigt. (Abg. Dr. Petrovic: Hierarchisch! Hierarchisch!) Ich glaube, dass das auch im öffentlichen Dienst ein besonders vorbildlicher Zustand ist, was die Bewusstseinsbildung bezüglich Frauenbeschäftigung im öffentlichen Dienst betrifft. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Prammer, bitte.

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Frau Vizekanzlerin! Sie haben mit dem Erstentwurf des Objektivierungsgesetzes geplant, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz über weite Strecken zu eliminieren. Der zweite Entwurf liegt vor, aber er ist nicht viel besser. Wie können Sie garantieren, dass es noch irgendwelche Konsequenzen hat, wenn jemand im Rahmen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes die Bundes-Gleichbehandlungskommission anruft?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Frau Abgeordnete! Diese Information ist falsch. Sie wissen, dass die Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes durch das Objektivierungsgesetz nicht berührt werden und dass das auch ausdrücklich so im Gesetz festgehalten ist. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Na, was ist jetzt?)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Zierler, bitte.

Abgeordnete Theresia Zierler (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Ich hätte noch gerne gewusst, wie hoch genau der Anteil der weiblichen Beschäftigten in Ihrem Ressort ist, und ob sich vor allen Dingen innerhalb des letzten Jahres etwas verändert hat. Wohin geht die Tendenz?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Vizekanzlerin, bitte.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: In meinem Ministerium waren zum Stichtag 1. Feber 2001 insgesamt 213 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon sind 123 Bedienstete weiblich. Das heißt, Frau Kollegin Petrovic, ich korrigiere meine Antwort von vorhin: Die Frauenquote in meinem Ressort beträgt nicht 50, sondern 60 Prozent, wie ich sehe. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Petrovic: Auf welchen hierarchischen Ebenen?)

Das heißt, es gibt 60 Prozent Frauenquote in meinem Bereich, und es ist mir besonders wichtig, hinzuzufügen, dass 40 Prozent der Leitungsfunktionen in meinem Ressort mit Frauen besetzt sind. Das ist auch ein entscheidender Punkt, weil es nicht nur darum geht, diese Frage quantitativ, sondern auch qualitativ im Sinne der Besetzung von Leitungsfunktionen sicherzustellen. Unsere Zielsetzung muss es sein, das auch für den gesamten restlichen öffentlichen Dienst umzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Brinek, bitte.

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Vizekanzlerin! Können Sie sich auch Maßnahmen für die künftigen Bereiche – etwa des neuen Hochschullehrer-Dienstrechtsgesetzes – zur Hebung und zur Sicherung der Frauenförderungsmaßnahmen vorstellen? Welche weiteren Maßnahmen könnte es vielleicht noch geben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Selbstverständlich ist das auch im Rahmen des Hochschullehrer-Dienstrechtes ein wichtiges Thema. Wir, Frau Bundesministerin Gehrer und ich, werden heute Nachmittag gemeinsam


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