Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 32

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wie Sie das auf der Uni gemacht haben mit Ihren Unterlagen. Wenn Sie das nicht einmal hier im Hause zustande bringen, dann ist das schon ein wirklich unglaubliches Stück. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schieder: Unerhört!) In Wirklichkeit erleben wir hier eine künstliche Empörung.

Und wenn Herr Kollege Kostelka eine Präsidialsitzung verlangt, dann muss ich auch ihm auf die Sprünge helfen und ihn daran erinnern, dass erst gestern eine solche stattfand, Herr Kollege Kostelka, wo wir genau diese Problematik erörtert haben. Sie kennen die Vorgangsweise genau, kommen aber 24 Stunden nach der Präsidiale darauf: Eigentlich möchte ich es gern anders haben!, und ziehen heute hier eine öffentliche Show ab. Ich muss schon sagen, meine Damen und Herren von der Opposition: Ein seltsames Schauspiel! Ich hoffe, dass die Medien das auch entsprechend transportieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich sachliche oder politische Aspekte einerseits von den geschäftsordnungsmäßigen andererseits strikt trennen möchte.

Ich äußere mich nicht zu der Frage, ob man sich bei der Formulierung eines Initiativantrages auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs stützt oder schon eine Pressekonferenz als ausreichende Grundlage betrachtet. (Abg. Dr. Mertel: Der Herr "Verfassungsbogen"-Professor schon!) Das zu beurteilen, ist nicht meine Sache.

Meine Sache ist es, zu sagen: Es liegt ein Initiativantrag vor. Er ist eingebracht und ordnungsgemäß unterschrieben. Es ist nach § 69 Abs. 7 der Geschäftsordnung meine Pflicht, ihn einem Ausschuss zuzuweisen, und zwar zu einem Zeitpunkt, der der Geschäftsordnung entnommen werden kann.

Das habe ich getan. Die weiteren Schritte, wenn solche gesetzt werden, werden jeweils noch Gelegenheit zu Debatten bieten. Also: Entweder kommt es zu einer Beratung im Ausschuss – dann kann man diese Fragen im Ausschuss beraten –, oder es käme theoretisch, was ich nicht weiß, zu einem Fristsetzungsantrag, dann wird es darüber eine Debatte geben.

Vorläufig sind keine darüber hinaus gehenden Anträge gestellt, außer dem Antrag, diesen Initiativantrag zur Vorberatung zuzuweisen. Das habe ich getan. Die politische Erörterung ist selbstverständlich allen Fraktionen unbenommen, also verteidigende und kritische Äußerungen. Aber an der Notwendigkeit, den Antrag zuzuweisen, kann kein Zweifel bestehen. Ich habe gar keine andere Möglichkeit, als die Zuweisung vorzunehmen, und zwar nach dem sachlichen Inhalt des Antrags dem dafür in Frage kommenden Ausschuss.

Das ist bitte der Sachverhalt aus jetziger Sicht, Mittwoch, 10.09 Uhr. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung des Abg. Dr. Kostelka –: Abgeblitzt! – Abg. Dr. Kostelka: Husch-Pfusch! Panik!)

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Mag. Kuntzl und Genossen das Verlangen gestellt haben, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2222/J an den Bundesminister für Justiz betreffend FP-Spitzelaffäre dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 2 bis 4, 7 bis 9, 10 und 11, 12 bis 14 sowie 16 und 17 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.


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