Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 31

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Herr Präsident! Ich ersuche Sie daher, dafür zu sorgen, dass im Hinblick auf die Erfahrungen, die wir mit dieser Vorlage bereits gemacht haben, sichergestellt wird, dass eine ordnungsgemäße Beratung möglich ist. Wir haben allein acht verfassungsrechtliche Problematiken bei dieser neuerlich vorgelegten Vorlage festgestellt. Das ist eine reine Panikreaktion (ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Khol ), und das Hohe Haus sollte sich bewusst sein, dass Reparaturen auch tatsächlich ernst zu nehmen sind – auch aus Achtung vor dem Verfassungsgerichtshof.

Herr Kollege Khol hat stets Wert darauf gelegt, dass der Spruch des Verfassungsgerichtshofes respektiert wird. Das, was er jetzt tut, ist, in einer Angst- und Panikreaktion eine Reparatur vorzunehmen, bevor er überhaupt noch weiß, was der Verfassungsgerichtshof gesagt hat.

Ich ersuche daher dringend, in einer Präsidiale zu klären, wie eine ordnungsgemäße Gesetzgebung im Sinne der Worte der Frau Vizekanzlerin sichergestellt werden kann. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

10.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Klubobmann Dr. Khol, bitte.

10.04

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verfassungsgerichtshof hat am 20. März 2001, fünf Tage vor der Wiener Wahl, in einer offiziellen Pressekonferenz des Präsidenten und des Vizepräsidenten mitgeteilt (Abg. Dr. Kostelka: Das ist keine Kundmachung!), dass die Ambulanzgebühren aufgehoben werden, weil sie nicht ordnungsgemäß kundgemacht wurden, also aufgrund eines rein formalen Mangels. (Abg. Dr. Mertel: Eine Pressekonferenz ersetzt jetzt Erkenntnisse!)

Wir haben in unserer Fraktion keinen Grund, daran zu zweifeln, dass das, was der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs offiziell der Öffentlichkeit mitteilen, richtig ist.

Herr Van der Bellen! Wenn diese Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs, die auf einer Indiskretion beruht – denn ein Urteil liegt bis heute noch nicht vor (Abg. Dr. Kostelka: Sie sagen es! – weitere Zwischenrufe)  –, ausreichte, um uns in der Wahlwerbung vor der Wiener Wahl diesbezüglich Versäumnisse vorzuwerfen, dann muss diese Mitteilung auch ausreichen, um dieses Versäumnis, nämlich die ordnungsgemäße Kundmachung, zu reparieren.

Wir werden uns von Ihnen in unseren Reformen zum Wohle der Versicherten nicht behindern lassen! (Lebhafter Beifall und Bravo-Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.)

10.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Wortmeldung: Herr Klubobmann Westenthaler. – Bitte.

10.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Mag. Kogler: Wir lassen uns nicht bremsen! Jawohl! Auch nicht vom Verfassungsgerichtshof!) Was uns heute von der Opposition an Show geboten wird, ist ja schon ein gerüttelt Maß an Doppelbödigkeit. Die Opposition und vor allem Herr Professor Van der Bellen, aber auch Herr Klubobmann Kostelka haben sich vor dem Wahlsonntag nahezu täglich darüber empört und aufgeregt und sich auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes bezogen. Und heute stellt sich Herr Van der Bellen her und sagt, er kennt das eigentlich noch gar nicht. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich frage Sie, wie Sie die Österreicherinnen und Österreicher verkaufen. Ich hoffe, nicht für dumm, Herr Kollege Van der Bellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Was mich aber noch mehr empört, ist, dass wir hier einen Universitätsprofessor im Hause haben, Herrn Professor Van der Bellen, der es nicht zustande bringt, ein Gesetz, das zweieinhalb Seiten hat – ich wiederhole: zweieinhalb Seiten!  –, von heute, Mittwoch, bis nächsten Montag, also in sechs Tagen, zu lesen, zu beurteilen und zu studieren. Ich frage mich, Herr Professor,


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