Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 98

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in Anspruch nehmen, also von den Kunden, von den Familien sowohl in Bezug auf die Preise als auch in Bezug auf die Öffnungszeiten festgestellt werden, schleunigst zu einer Verbesserung kommt. Das kann nicht Angelegenheit des Bundes sein.

Herr Kollege Öllinger! Wenn Sie bezweifeln, dass im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes für die Pensionsleistungen der Frauen vorgesorgt wird, so darf ich Ihnen schon sagen, dass im Rahmen dieser Bundesregierung zum Ersten die letzten eineinhalb Jahre Pensionsleistungen nachgetragen worden sind, die die vorangegangenen Regierungen unter sozialdemokratischer Führung für die Anerkennung von Pensionszeiten von Frauen nicht gezahlt haben; und dass zum Zweiten diese Bundesregierung im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes sehr wohl für die Pensionsleistungen und für die Versprechungen, nein, für die Garantien, die den Frauen gegenüber abgegeben werden, Vorsorge treffen wird.

Ich frage mich oftmals, warum ich mich bemüht habe, im Rahmen der 4-Tages-Frist die Schriftlichen Anfragen zu jenen Fragestellungen zu beantworten, die bei der mündlichen Beantwortung im entsprechenden Budgetausschuss noch offen geblieben sind. (Abg. Mag. Prammer: Die haben wir noch nicht, Entschuldigung!) Die Anfragebeantwortungen wurden ja gestern dem Parlament übermittelt. (Abg. Mag. Prammer: Nein! Nein! Nein!) Sie wurden gestern von mir dem Parlament übermittelt, und ich bitte Sie daher, dort nachzusehen, wenn Sie der Meinung sind, dass einige der offenen Fragen aus dem Ausschuss noch immer nicht beantwortet sind.

Betreffend die finanzielle Situation darf ich noch drei Punkte anmerken:

Das Kinderbetreuungsgeld, wie es von der Regierung geplant wird, wird 6 000 S betragen; die Höhe des Karenzgeldes beträgt derzeit 5 643 S, auf 30 Tage gerechnet.

Dass die 2 500 S Zuschuss für allein stehende und sozial schwache Alleinerzieher aufrecht bleiben, ist unbestritten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Was die Möglichkeit betrifft, neben dem Kinderbetreuungsgeld auch Einkommen zu lukrieren und Beruf und Einkommen in Relation zu bringen, so darf ich Sie schon darauf hinweisen, dass derzeit beim Bezug von Karenzgeld die Geringfügigkeitsgrenze als Zuverdienstgrenze gilt, die seit 1. Jänner 2001 bei 4 076 S liegt und davor 3 900 S betragen hat, und dass ab 1. Jänner 2002 eine jährliche individuelle Zuverdienstgrenze in der Höhe von 200 000 S brutto gelten wird.

Ich erwähne das deshalb, um den Damen und Herren einmal vor Augen zu führen, dass es im Hinblick auf die Stabilisierung des Familieneinkommens einen entscheidenden Fortschritt geben wird.

Und wenn Sie beklagen, dass es zu wenig Teilzeitarbeit gibt, dann darf ich Sie an die Diskussion über die Beschäftigung in Österreich, die vor einer Woche hier im Hohen Hause stattgefunden hat, erinnern. Dabei haben Sie beklagt, dass der Zuwachs an Beschäftigung vor allem auf den Anstieg der Teilzeitbeschäftigungen zurückzuführen war. Irgendwann wird man sich auch entscheiden müssen, ob man Teilzeitbeschäftigungen für Familienangehörige will, um das Einkommen der Familie über das Ausmaß der derzeit gültigen Geringfügigkeitsgrenze hinaus stabilisieren zu können, oder ob man nur Vollzeitbeschäftigungen haben will und die Teilzeit generell ablehnt. Beides wird nicht gehen: sich bei den Beschäftigungsdiskussionen gegen die immer mehr werdenden Teilzeitregelungen auszusprechen und dann in der Familiendiskussion zu bedauern, dass es keine ausreichenden Teilzeitbeschäftigungen gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde Sie bitten, in Ihrer Argumentation kongruenter zu werden, dann werden wir uns vielleicht in Zukunft auch leichter über die Verwirklichung der Zukunftsprogramme dieses Staates im Interesse der Familie unterhalten können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.46

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Brosz zu Wort gemeldet. – Bitte.


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