Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 102

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Der Zeiger der Uhr rückt bedrohlich auf 15 Uhr. Ich möchte daher zusammenfassen:

Hohes Haus! Die Zeit arbeitet für uns, und mit "uns" meine ich die dritte Generation, die "gewonnene Generation". Wir Angehörigen dieser Generation werden immer mehr. Sie alle, meine Damen und Herren, die Sie hier sind, hoffen individuell, in dieser dritten Generation einen möglichst langen Abschnitt Ihres Lebens zubringen zu können. Wir sind uns aber bewusst, dass wir nur dann auf Rechte pochen dürfen, wenn wir auch bereit sind, gesellschaftliche Verpflichtungen in Familie und Öffentlichkeit zu übernehmen. Gerade im Rahmen der Diskussion des Familienberichtes freue ich mich, feststellen zu können: Wir Senioren haben Zukunft! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.00

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Punkt 15 Uhr. Daher unterbreche ich die Verhandlungen über den Punkt 5 der Tagesordnung, weil für 15 Uhr der Aufruf der Dringlichen Anfrage angekündigt wurde.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend FP-Spitzelaffäre wird Justizskandal (2222/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2222/J.

Diese ist inzwischen an alle Abgeordneten verteilt worden. Daher erübrigt sich eine Verlesung durch einen Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Die beiden Oppositionsfraktionen SPÖ und Grüne haben am 14. Dezember 2000 gemeinsam eine Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Justiz eingebracht, mit welcher die FP-Spitzelaffäre, aber auch die Gefährdung des österreichischen Rechtsstaats durch Mitglieder der FP/VP-Bundesregierung thematisiert wurde.

Am Beginn der Begründung stand Folgendes:

"Für jedes demokratische Gemeinwesen ist es von hoher Bedeutung, dass die Träger des demokratischen Systems über einen Grundkonsens an Werten verfügen und sich in ihrem politischen Agieren dementsprechend verhalten. Zu diesem Grundkonsens gehört insbesondere das Bekenntnis zum Rechtsstaat, zur unabhängigen Justiz, zur Demonstrationsfreiheit, zur Meinungsfreiheit und zur Meinungsvielfalt. Für eine positive Weiterentwicklung der Gesellschaft ist es bei aller Verschiedenheit der politischen Anschauungen notwendig, diesen Konsens zu erhalten und auszubauen. In den letzten Monaten zeigte sich zunehmend, dass dieser Konsens von Vertretern der Regierungsparteien, insbesondere der FPÖ, in Frage gestellt wird.

Für alle DemokratInnen sind die Garantien des Rechtsstaates unabdingbare Bestandteile der staatlichen Ordnung. Die Entwicklung des Rechtsstaates ist geprägt durch Gedanken wie Herrschaft der Gesetze vor der Willkür Einzelner.

Die Unabhängigkeit der Justiz ist Grundpfeiler unserer Bundesverfassung; Art. 87 B-VG garantiert die Unabhängigkeit der Richter in der Ausübung ihres richterlichen Amtes.

Ein weiterer Grundpfeiler ist die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Eine Gefahr für den demokratischen Staat besteht in der parteipolitischen Einflussnahme auf die Verwaltungsführung, so Adamovich, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechts.

Der Rechtsstaat ist insbesondere auch am Grad der Rechtssicherheit messbar. Einer der Hauptaspekte der Rechtssicherheit ist die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Die Gleichheit ist vor allem auch durch die notwendige Distanz des Bundesministers für Justiz zu allen Verfahren


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