dert, neugefasst worden. Fast alle mussten hinterher nachgebessert, einige gar zurückgenommen werden. Grund waren Schlamperei und Hast.
Genau dieser Dilettantismus scheint sich nun auch auf die Ermittlungsbehörden gelegt zu haben. Nur diesmal mit überlangem Atem. Wer glaubt schon, dass der Justizminister da selbst an irgendetwas gedreht hat. Er hatte aber – ganz unmöglich als Herr des Verfahrens – sofort bekundet, er halte einen Jörg Haider für ,über jeden Verdacht erhaben‘. Vielleicht hat man das im Ermittlungsapparat zu wörtlich genommen. Fk."
Aus den erwähnten Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie als zuständiger Bundesminister die Vorgänge bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Spitzelaffäre, wenn der zuständige Untersuchungsrichter mit Aktenvermerk festhalten muss, dass die Staatsanwaltschaft die Aufklärung dieser hochsensiblen Materie erschwert?
2. Von der Staatsanwaltschaft wurde dieser Aktenvermerk als übliche Meinungsverschiedenheit heruntergespielt. Wie viele solcher Aktenvermerke von Untersuchungsrichtern über die Behinderung ihrer Arbeit durch die Staatsanwaltschaft hat es im letzten Jahr gegeben?
3. Welche Aktenvermerke oder Einsichtsbemerkungen und mit welchem genauen Wortlaut wurden im gegenständlichen Verfahren durch Mitglieder der Staatsanwaltschaft, auch Behördenleiter, angefertigt?
4. Gemäß "profil" vom 26.3.2001 soll die Einstellung einer Reihe von Verfahren auf eine "Einsichtsbemerkung" des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien zurückgehen. Wie genau lautet diese Einsichtsbemerkung?
5. Welche Aktenvermerke und mit welchem genauen Wortlaut wurden im gegenständlichen Verfahren durch den Untersuchungsrichter angefertigt?
6. Welche Aktenvermerke und mit welchem genauen Wortlaut wurden im gegenständlichen Verfahren durch die am Verfahren beteiligten Organwalter der Exekutive, insbesondere der Wirtschaftspolizei, angefertigt?
7. Warum wurden dem Untersuchungsrichter Aktenteile – wie das Vernehmungsprotokoll von Kleindienst – nicht übermittelt?
8. Werden Sie dafür sorgen, dass der Untersuchungsrichter die Akten vollständig von der Staatsanwaltschaft erhält?
9. Wie beurteilen Sie die Arbeit der Staatsanwaltschaft, wonach Unterlagen aus dem Zusammenhang gerissen übermittelt wurden und dadurch eine der Geschäftsordnung entsprechende Seiten- und Bandnummerierung durch den Untersuchungsrichter nicht erstellt werden konnte?
10. Wie schätzen Sie ein, ob der Untersuchungsrichter unter den gegebenen Umständen noch einen Gesamtüberblick über die Materie gewinnen kann?
Gefährdet der Umstand, dass von 42 ursprünglichen Faktenkreisen Unterlagen zu lediglich 11 Faktenkreisen an den Untersuchungsrichter übermittelt wurden, nicht zwangsläufig den Aufbau jenes Überblickes, der notwendig wäre?
11. Wer hat in der Staatsanwaltschaft die Entscheidung getroffen, welche Akten dem Untersuchungsrichter übermittelt wurden?
12. Wurden in diesem Zusammenhang Weisungen erteilt oder Empfehlungen abgegeben und, wenn ja, von wem und welchen Inhalts?