Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 110

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28. Handelt es sich bei dem von der Wirtschaftspolizei an die Staatsanwaltschaft übermittelten Bericht um einen Endbericht oder um eine Zusammenfassung des Erhebungsstandes? Wie wurde dieses Dokument vom Verfasser bezeichnet?

29. Was qualifiziert eine schriftliche Zusammenfassung von Faktenlagen, welche durch die verfassende Behörde als "Endbericht" qualifiziert wird, als "interne Zusammenfassung des Erhebungsstandes"?

Wer qualifiziert ein oben genanntes Schriftstück mit welcher Konsequenz als Endbericht und wer ist zu einer Umqualifikation auf welcher Rechtsgrundlage berechtigt?

Gibt es eine Rechtsgrundlage für den Begriff "interne Zusammenfassung des Erhebungsstandes"?

30. Ist ein Endbericht der Sonderkommission und/oder der Wirtschaftspolizei zum Akt zu nehmen? Wenn nein, warum nicht?

31. Ist eine "interne Zusammenfassung des Erhebungsstandes" zum Akt zu nehmen?

32. Durch die Staatsanwaltschaft soll gemäß Medienberichten die Wirtschaftspolizei zu einer Bereinigung des Endberichtes aufgefordert worden sein, und zwar durch Streichung jener Faktenkreise, an welchen die Herren Haider und Stadler beteiligt gewesen sein sollen.

Welche Faktenkreise genau betrifft diese angewiesene Bereinigung?

Rechtfertigt diese Anweisung, dass von ursprünglich 42 Fakten nur 11 weiter verfolgt werden? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Verfügung auf Bereinigung des Endberichtes? Handelt es sich bei dieser Verfügung um eine Weisung?

Welche Verdächtigen sind im jeweiligen Faktenkreis, um den der Endbericht bereinigt werden soll, mitumfasst?

33. Die Einstellungen gegen Haider und Stadler erfolgten auch mit dem Hinweis, dass die vorgeworfenen strafbaren Handlungen bereits verjährt wären. Wie wird die Verjährung in den einzelnen Fällen begründet?

Ist ausgeschlossen, dass bei den weiteren im jeweiligen Faktenkreis mitbehandelten Personen eine derartige Verjährung nicht etwa durch fortgesetzte Handlungen ausgeschlossen ist?

34. Nach welchen Gesetzesstellen wurden die Verfahren gegen Haider und Stadler durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?

Besteht im Falle des Vorliegens neuer Verdachtsmomente und Fakten die Möglichkeit, das Verfahren wieder aufzunehmen?

35. Warum erfolgten die Einstellungen gegen Haider und Stadler vor der Einvernahme des Beamten Herbert Poimer, welcher der Leiter der Klagenfurter Datenstation war und in dieser Funktion laut Medienberichten ("profil" vom 26.3.2001) 50 000 EKIS-Abfragen durchgeführt hat, wobei diese gemäß Medienberichten zum einen Teil mit dem Ziel durchgeführt wurden, Informationen über politische Gegner zu erhalten und zum anderen Informationen zur Überprüfung der FPÖ nahestehender Personen?

36. Warum wurde dem Verteidiger von Kleindienst die Einsichtnahme in die gesamte Akte verwehrt?

Welche Aktenteile wurden ihm vorenthalten und mit welcher Begründung?

37. Sind den Tagebüchern der am Verfahren beteiligten Staatsanwaltschaften Vermerke oder sonstige schriftliche Ausführungen zu entnehmen, auf Grund welcher das Handeln eines oder


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