Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 121

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Ich verstehe nicht, Herr Kollege Kostelka, warum Sie andauernd gegen diese Vereinbarung und gegen die Abmachung in der Präsidiale verstoßen. (Abg. Dr. Kostelka: Viel fällt Ihnen aber nicht ein!)

Zum zweiten Punkt möchte ich Ihnen empfehlen, die einschlägigen Paragraphen der Geschäftsordnung zu studieren, aus denen ganz klar hervorgeht, dass der Herr Justizminister völlig korrekt geantwortet hat, weil eben nicht genau definiert ist, wie die Beantwortung überhaupt vonstatten gehen soll.

Aber vielleicht überlegen Sie einmal, wie Sie diese Geschäftsordnung formuliert haben, der wir nicht unsere Zustimmung erteilt haben – um Sie auch daran zu erinnern.

Im Übrigen ist es schon ein bisschen ein Versuch, Herr Kollege Van der Bellen, hier mit einer nächsten Show-Einlage – wie schon zuvor – eine Dringliche Anfrage zum Leben zu erwecken, die in Wirklichkeit fürchterlich abgesoffen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Das Einzige, was ich Ihnen mit absoluter Sicherheit sagen kann, ist, dass es hinsichtlich der Verpflichtungen zur Anfragebeantwortung keinen Unterschied zwischen einer normalen schriftlichen und einer Dringlichen Anfrage gibt, was den Inhalt der Antwort betrifft. Formal ist das eine mündlich, das andere schriftlich. Aber § 94 GOG verweist ausdrücklich auf § 91, und in § 91 ist geregelt, dass ein befragtes Regierungsmitglied entweder die Frage zu beantworten hat oder Gründe für die Nichtbeantwortung, die faktischer oder rechtlicher Art sein können, bekannt zu geben hat.

Der Herr Justizminister hat gesagt, die Amtsverschwiegenheit sei ein rechtliches Hindernis für ihn, die Beantwortung durchzuführen. Mir ist bewusst, dass ganze Bibliotheken voll geschrieben worden sind über die Frage des Verhältnisses der Auskunftspflicht der Minister gegenüber dem Nationalrat und der Amtsverschwiegenheit. Manche Juristen nehmen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung als die lex specialis, die die Amtsverschwiegenheit durchbricht, andere sehen das umgekehrt und sehen die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit als vorrangig gegenüber der Auskunftserteilung. – Das ist Faktum.

Ich glaube nur nicht, Herr Klubobmann Van der Bellen, dass wir jetzt in einer Präsidiale das Problem lösen werden betreffend die Frage, welche dieser Rechtstheorien zutrifft und in welcher Weise das Verhältnis zwischen Auskunftspflicht und Amtsverschwiegenheit quasi endgültig zu bewerten ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Völlig absurd!) Auch die Präsidiale ist kein Oberster Gerichtshof oder kein Verfassungsgerichtshof, der dieses Problem bewerten kann. (Abg. Ing. Westenthaler: Edlinger hat überhaupt nie geantwortet!)

Ich mache auch darauf aufmerksam, dass wir diese Frage zumindest in einzelnen Fällen auch deshalb nicht so streng gehandhabt haben, weil der Minister ja auch die Möglichkeit hätte, von der Geschäftsordnungsbestimmung Gebrauch zu machen, eine Stellungnahme zum Gegenstand abzugeben. Er hat es zwar nicht getan – er ist in die Anfragebeantwortung eingegangen –, aber eine solche Stellungnahme würde wahrscheinlich noch weniger Information an das Plenum liefern als eine Anfragebeantwortung, bei der er in einzelnen Punkten die Rechtsauffassung vertritt – zu der ich mich nicht äußere –, dass die Amtsverschwiegenheit dazu berechtigt, die Auskunftserteilung zu einer Frage, die in der Dringlichen Anfrage enthalten ist, zu verweigern. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja nichts Neues! Das ist mehrmals vorgekommen!)

Herr Abgeordneter Van der Bellen! Ich bitte Sie daher, jetzt auf den Wunsch nach Sitzungsunterbrechung und Präsidiale zu verzichten.

Da die Frage, was wir in der Präsidialsitzung vereinbart haben, nicht jetzt abgehandelt werden muss, möchte ich vorschlagen, dass wir nunmehr in die Debatte eingehen.

Eine Wortmeldung von Kollegen Pilz zur Geschäftsbehandlung kann ich nicht entgegennehmen, weil wir eine Debatte nicht beschlossen haben. (Abg. Dr. Pilz: Ich möchte einen Antrag stellen!)


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