und ehrlich Antwort zu stehen, wie es sich gehört. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Schwarzenberger: Das war ein Redebeitrag!)
15.41
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Es hat sich nicht nur Herr Abgeordneter Khol, sondern auch Herr Klubobmann Westenthaler zu Wort gemeldet. Das Thema ist offenbar die Frage, ob eine Anfragebeantwortung nach § 93 der Geschäftsordnung korrekt ist, wenn sich der Minister auf die Amtsverschwiegenheit beruft.Herr Klubobmann Dr. Khol, bitte.
15.41
Abgeordneter Dr. Andreas Khol
(ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich bitte Sie, bei der Handhabung dieser eigentlich geschäftsordnungswidrigen Praxis – dass die Klubobleute sich zur Geschäftsbehandlung melden können, ohne einen Antrag zu stellen (Abg. Dr. Kostelka: So wie Sie jetzt!) – darauf zu achten, dass sich die Polemik in Grenzen hält. Was mein Vorredner hier geboten hat, ist ein Redebeitrag zur Dringlichen Anfrage, aber keine Stellungnahme zur Geschäftsbehandlung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)Damit sich niemand Falscher betroffen fühlt: Die Wortmeldung von Klubobmann Van der Bellen war in Ordnung. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)
Herr Präsident! Zur Sache selbst verweise ich auf § 91 des Geschäftsordnungsgesetzes, die dazu ergangenen Kommentare und die Praxis dieses Hauses.
Erstens geht aus einem Gutachten der Generalprokuratur von 1969 klar hervor, dass der Minister in diesem Fall jederzeit die Amtsverschwiegenheit in Anspruch nehmen kann. Seit der Verfassungsgesetz-Novelle 1929 sind im Übrigen die Minister nicht mehr vom Nationalrat gewählt, daher ist die entsprechende Bestimmung auch nicht auf die Minister anwendbar. Darüber hinaus hält die Geschäftsordnung fest, dass der Minister in seiner Verantwortung antworten kann; es gibt keine inhaltlichen Vorschriften. Wir haben das x-mal diskutiert. Ich kann bei Kollegen Kostelka annehmen, dass er weiß, dass der Minister hier in seiner politischen Verantwortung antwortet. (Abg. Dr. Kostelka: Ist das Ihre ... Verantwortung?)
Wenn ich daran denke, wie oft Abgeordneter Edlinger sich bei allen kritischen Anfragen betreffend die Bank Burgenland beziehungsweise die Bankenaufsicht auf die Amtsverschwiegenheit berufen hat (Abg. Ing. Westenthaler: Das weiß er selber ganz genau!), dann würde ich sagen: Lieber Herr Kollege Kostelka! Nehmen Sie Nachhilfeunterricht bei Edlinger, dann wissen Sie, was Amtsverschwiegenheit bedeutet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.43
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. – Bitte.15.43
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler
(Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Leikam: Wo war da der Antrag?) Wir beobachten jetzt bereits zum zweiten oder dritten Mal in diesen vergangenen Tagen auch hier im Haus (Abg. Dr. Mertel: Da ist die Intelligenzbestie!) den mehrfachen Bruch der Geschäftsordnung durch Klubobmann Kostelka, noch dazu im Nachhang dessen, was wir in den vergangenen Präsidialsitzungen mehrfach erörtert haben, nämlich wie Meldungen zur Geschäftsordnung von der Bank her zu handhaben sind: mit der Stellung eines Antrages und mit einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung. (Abg. Dr. Mertel: Welchen Antrag haben Sie gestellt? – Abg. Dr. Khol: Nur repliziert!)Klubobmann Kostelka hat nun schon mehrfach eine Geschäftsordnungsmeldung dazu missbraucht, einen Debattenbeitrag abzugeben.
Herr Präsident Fischer! Ich ersuche daher und dringe darauf, dem Hohen Haus noch einmal die Vereinbarung der Präsidialsitzung vom letzten und vorletzten Mal kundzutun, worin wir uns ganz klar darauf geeinigt haben, wie geschäftsordnungsmäßige Wortmeldungen vonstatten zu gehen haben.