Zur Frage 36:
Vor der Übermittlung der gesamten Aktenunterlagen an den Untersuchungsrichter war eine Einsichtnahme faktisch nicht möglich, weil die Staatsanwaltschaft das umfangreiche, von der Wirtschaftspolizei vorgelegte Material zu prüfen hatte. Inzwischen liegt dieses dem Untersuchungsrichter vor, sodass eine Akteneinsicht möglich ist und auch bereits gewährt wurde.
Zur Frage 37 lautet die Antwort: nein. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.37
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Ich danke dem Herrn Bundesminister.Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Van der Bellen zu Wort gemeldet. – Bitte.
15.38
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen
(Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Der Herr Justizminister hat sich bei der Beantwortung einzelner Fragen – insbesondere habe ich die Frage 3 in Erinnerung – auf die Amtsverschwiegenheit berufen. Nun meine ich, das ist schon eine sehr heikle Frage. Es wurde hier eine Anfrage von einer Fraktion an einen Minister gerichtet, und der Minister beruft sich bei einzelnen Punkten auf die Amtsverschwiegenheit. Bei anderen schriftlichen Anfragen, die der Nationalrat beziehungsweise einzelne Fraktionen des Nationalrates jederzeit stellen können, ist es doch wohl unzulässig, dass sich der Minister auf die Amtsverschwiegenheit beruft.Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich wissen, in welchen Bereichen sich der Herr Minister legitimerweise auf die Amtsverschwiegenheit beruft und wo er das gegenüber dem Nationalrat – nicht gegenüber einem Journalisten, einer Journalistin – nicht tun darf. (Abg. Haigermoser: Gegenüber der Öffentlichkeit, Meister! Gegenüber der Öffentlichkeit!)
Zur Klärung dieser Frage beantrage ich eine kurze Unterbrechung und die Behandlung dieser Frage in der Präsidiale. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.39
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Es liegt eine Wortmeldung zunächst von Herrn Klubobmann Dr. Kostelka und dann von Herrn Klubobmann Dr. Khol vor. – Bitte.15.39
Abgeordneter Dr. Peter Kostelka
(SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Es ist zunächst einmal bemerkenswert, wie jener Bundesminister, der sich bei seiner ersten Wortmeldung in diesem Haus zur Unabhängigkeit der Rechtsprechung bekannt hat, es für notwendig befindet, in der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage unabhängige Richter abzukanzeln wie Schulbuben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen. – Rufe der Empörung bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Martin Graf: Der "unabhängige" Jarolim im Untersuchungsausschuss!) Aber das Wesentliche in diesem Zusammenhang ist, dass ich Sie, sehr geehrter Herr Justizminister, daran erinnern muss – und da gibt es nichts zu lachen, das ist eine sehr ernste Angelegenheit –, dass Sie das oberste Vollzugsorgan in der Bundesregierung für diese Belange sind.Sie sind jener Mann, der von der Amtsverschwiegenheit zu entbinden hat. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Das heißt, Sie berufen sich auf die Amtsverschwiegenheit, obwohl Sie derjenige sind, der diese Amtsverschwiegenheit in letzter Instanz aufheben kann. Sie tun das offensichtlich nur, um Ihre eigenen Spuren in der Justiz, um die Spuren Ihrer Einflussnahme auf die Justiz zu verwischen. (Abg. Dr. Khol: Herr Präsident! – Abg. Schwarzenberger: Das ist ein Redebeitrag! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie mit allem Nachdruck, jetzt und hier die Amtsverschwiegenheit nicht in Anspruch zu nehmen, weil Sie das gar nicht können, sondern dem Haus offen