"Insgesamt ergibt sich folgendes Bild: Offenbar wurde von der WiPol eine Faktenliste angefertigt, die zumindest 42 Fakten aufzählt. Auch unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Berichte und Ergebnisse liegen derzeit nur Unterlagen zu insgesamt 11 Fakten, somit zu knapp einem Viertel der offenbar von der WiPol Wien angezeigten Fakten dem Gericht vor. (Abg. Dr. Khol: Jarolim ist befangen!)
Meine Damen und Herren! Verstehen Sie nicht, dass der Notschrei dieses Untersuchungsrichters aufzeigt (Abg. Ing. Westenthaler: "Rotschrei"?), um welchen Skandal es sich hier in Wirklichkeit handelt? (Abg. Ing. Westenthaler: War das ein "Rotschrei"?) Und da stellen Sie sich heute her und fragen, was es Neues gibt? Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wie weit sind wir in diesem Land eigentlich gekommen?
Meine Damen und Herren von der ÖVP, Sie frage ich insbesondere! Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht, und tragen Sie dazu bei, dass dieser Justizminister das tut, was das Minimum von dem ist, was man erwarten kann: dass er ermöglicht, dass die Richterschaft, der Untersuchungsrichter dieses Verfahren führt und nicht der ihm weisungsunterstellte Staatsanwalt! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Meine Damen und Herren! Wenn Sie das tun, bleibt es immer noch der größte Justizskandal der Zweiten Republik! (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Aber Sie haben wenigstens kundgetan, meine Damen und Herren von der ÖVP, dass Sie ein Minimum an Glauben an den Rechtsstaat haben. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Deshalb fordere ich Sie auf, dieser Entscheidung nachzufolgen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Khol: "Euroteam"! – Abg. Ing. Westenthaler: Das war nichts, Jarolim!)
15.57
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Herr Abgeordneter Dr. Pilz, wollen Sie einen Antrag zur Geschäftsbehandlung stellen? – Bitte.15.57
Abgeordneter Dr. Peter Pilz
(Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich beantrage, dem Herrn Bundesminister für Justiz neuerlich die Gelegenheit zur Beantwortung der Frage Nummer 3 zu geben, und begründe das wie folgt (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist das für ein geschäftsordnungsmäßiger Antrag?):Ich kenne die Debatten über die Frage der Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht gegenüber dem Nationalrat, schriftlich oder mündlich, und weiß, dass es da unterschiedliche Meinungen gibt. Ich denke aber, dass es eines nicht geben kann: im Rahmen einer Anfragebeantwortung durch einen Bundesminister zwei völlig unterschiedliche Handhabungen. (Abg. Mag. Schweitzer: Das ist nicht zulässig! – Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident! Wo ist der geschäftsordnungsmäßige Antrag des Abgeordneten Pilz? Das ist nicht zulässig, was hier Pilz tut!)
Der Herr Bundesminister hat sehr klar Auskunft gegeben über den Aktenvermerk eines Untersuchungsrichters, über das Aktenmaterial, das behördenintern übermittelt worden ist, und vieles andere mehr. Er hat nur bei der Frage 3 gesagt, dass er sich – ausschließlich bei dieser Frage – auf die Amtsverschwiegenheit beruft, wogegen er bei allen anderen Fragen zu ähnlichen Aktenstücken sehr wohl zur Auskunft bereit ist.
Ich glaube nicht – das zumindest sollte außer Streit stehen –, dass es dem Bundesminister für Justiz zusteht, gegenüber diesem Haus zu erklären – ich formuliere es jetzt etwas salopper –: Ich beantworte die Fragen, deren Beantwortung mir aus irgendeinem Grunde sympathischer ist als die Beantwortung etwa der Frage 3. (Abg. Böhacker: Das hat Edlinger schon gemacht! "Steuergeheimnis"!)
Deswegen beantrage ich, ihm noch einmal die Möglichkeit zur Beantwortung zu geben, damit der Herr Bundesminister die Frage Nummer 3 in gleichem Umgang mit der Amtsverschwiegenheit beziehungsweise Auskunftspflicht beantworten kann, wie er es auch sonst, bei der Beant