Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 131

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sich an die Medien wenden und dort groß rauskommen wollen (Abg. Dr. Jarolim: Legen Sie die Karten auf den Tisch!), kennen wir schon, zum Beispiel aus dem Fuchs-Prozess – allerdings mit dem Unterschied, dass sich der Untersuchungsrichter damals erst nach Abschluss seiner Tätigkeit wegen Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und den Ermittlungsbehörden an die Medien gewandt hat.

Jetzt hat sich der Untersuchungsrichter bereits zu Beginn seiner Arbeit medial geäußert – wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Staatsanwalt. Also so neu, wie Sie das heute dargestellt haben, ist das nicht. Aber es ist besonders unappetitlich, wenn ein Untersuchungsrichter das im Wiener Wahlkampf macht. (Abg. Dr. Khol: Ja, das ist es! Ja!) Somit ist durchsichtig, was damit bezweckt worden ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Habe ich diese Vorgangsweise im Zusammenhang mit dem Wiener Wahlkampf noch als unappetitlich bezeichnet, so möchte ich es als Unkorrektheit qualifizieren, dass sich Untersuchungsrichter Erdei selbst zu seiner bevorstehenden "Versetzung" äußert. Er ist nämlich Ersatzrichter, der, so gesehen, nicht versetzt werden kann, aber anderswo Vertretungen wahrzunehmen hat.

Untersuchungsrichter Erdei kennt mit Sicherheit den Unterschied zwischen einer Versetzung und einer Vertretung. (Abg. Dr. Stummvoll: Aber Jarolim kennt ihn nicht!) Es ist ungeheuerlich, dass er sich medial dermaßen unkorrekt und sogar falsch äußert, denn er hat dort in den Raum gestellt, man könnte ihn nach Kärnten schicken. Damit suggeriert er etwas, was nach der österreichischen Rechtsordnung nicht möglich ist, und er führt die Bevölkerung in die Irre. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Kostelka hat in seiner vermeintlichen Wortmeldung zur Geschäftsordnung gemeint (Abg. Dr. Khol: Er ist schon geflüchtet! Er ist geflüchtet!), der Untersuchungsrichter wäre vom Minister behandelt worden wie ein Schuljunge. Ich würde dem Herrn Untersuchungsrichter raten, Nachhilfe zu nehmen, welche tatsächliche Position er im Hinblick auf seine Vertretung und Versetzung hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Für Sie, meine Damen und Herren, stelle ich hier eindeutig klar: Erdei ist Ersatzrichter, ein so genannter Vertretungsrichter, somit klar gesetzlich geregelten Dienstrechtsvorschriften unterworfen; ein Vertretungsrichter ist eben dazu da, verhinderte Kollegen zu vertreten, dies auch an einem anderen Gericht (Abg. Dr. Jarolim: Versetzt werden können sie!), aber nur im selben Oberlandesgerichtssprengel und nicht in Kärnten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das Vorgehen, in den Medien sozusagen einen bevorstehenden Versetzungsskandal zu suggerieren, halte ich nicht nur für juristisch falsch, sondern das ist höchst unkorrekt. Der Herr Untersuchungsrichter hat damit auch dem Ansehen der Justiz massiv geschadet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn ich davon ausgehen kann, dass ein Untersuchungsrichter aber weiß, was eine Versetzung ist und was eine Vertretung ist, dann hinterfrage ich, warum er das macht. Will er unter Umständen Druck auf den Personalsenat ausüben, weil ihm vielleicht die Vertretungssituation nicht mehr so angenehm ist? – Kollege Ofner hat es erwähnt: Die Richter wünschen sich, dann in eine festere Anstellung zu kommen. – Übt er medialen Druck auf den Personalsenat aus? Bezweckt er etwas damit? – Ich halte das für eine Ungeheuerlichkeit!

Ich weiß doch, was passieren wird: In Zukunft wird natürlich jede korrekte Vertretungsbestellung bei Kollegen Erdei sofort medial als ungeheuerliche Versetzung skandalisiert werden! Somit hat er über die Medien dem Personalsenat ausgerichtet, welchen Wunsch-Schreibtisch er haben will. Das halte ich für bedenklich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte hier eindeutig klarstellen, dass Richter in Österreich nicht willkürlich versetzt werden können und dass die Unabhängigkeit und Unversetzbarkeit der Richter verfassungsrechtlich verankert ist.


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