Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 136

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Betrachtet man das im Zusammenhang mit Ihrer ersten Ausführung, dann weiß man auch, warum das so ist. Es kommt auch etwas Neues hervor aus dem neuen Gutachten: Es wird nämlich das Gutachten, das sozusagen den Persilschein ausgestellt hat für jenen, der über jeden Verdacht erhaben war, in Zweifel gestellt. Dann sagt man: Es ist ja nicht diese Unterschrift, die da untersucht worden wäre, wir haben ja da etwas anderes untersuchen lassen! Dann kommt man drauf, dass dieses erste Gutachten gar nicht vollständig war, weil der Gutachter einen ganz anderen Auftrag hatte. – Also wieder Schlamperei. Warum? Beabsichtigt? Unbeabsichtigt? Oder wirklich nur Schlamperei? (Abg. Dr. Fekter: Dass man zu neuen Erkenntnissen gelangt, ist Ihnen fremd!)

Dann hat man ein zweites Gutachten eingeholt. Man sagte: Nun ja, dieser Auftrag war ja nur mehr, den restlichen Teil zu untersuchen! Man kommt aber zu der Ansicht, dass dieser restliche Teil sehr wohl von Binder stammt. (Abg. Dr. Ofner: Nein, das ist nicht wahr! – Abg. Böhacker: Das ist die Unwahrheit, um nicht zu sagen: eine Lüge!) Dann frage ich mich, warum Sie die weitere Untersuchung dieser einen Unterschrift nicht auch veranlasst haben. Ist das Absicht oder Schlamperei? (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich weiß schon, dass Sie sich aufregen, denn bei schlüssigen Gedankengängen wird Ihnen mulmig.

Genau zu dieser Zeit, wo dieses Gutachten hervorkommt und gleichzeitig der Aktenvermerk auftaucht, dass der Untersuchungsrichter in seiner Tätigkeit behindert wird, wird dem Untersuchungsrichter bekannt gegeben, dass er ganz woanders gebraucht wird. Ob das Versetzung heißt oder ob das ein Vertretungsrichter ist, der woanders hingesetzt wird (Abg. Dr. Ofner: Das ist ja gar nicht wahr!), ist dem Betroffenen völlig egal, denn die Wirkung ist dieselbe! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der voreilige Abbruch des gesamten Verfahrens gegenüber Haider und anderen, die Nicht-mehr-Durchführung von Einvernahmen von Zeugen, die man jetzt doch wieder einvernimmt, meine Damen und Herren, das sind doch alles Anzeichen dafür, dass hier nicht korrekt beziehungsweise schlampig gearbeitet wird. Das ist allemal zumindest einen Untersuchungsausschuss wert, den Sie immer wieder zu verhindern suchen. Wenn es schon keine strafrechtlichen und rechtsbeugenden Maßnahmen gibt, aber politische Verantwortung für diese Maßnahmen tragen Sie allemal, und das gehört untersucht! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Böhacker: Anschütten!)

Das braucht man nicht zu machen, weil sämtliche Maßnahmen beziehungsweise Auftritte des Justizministers in seiner gesamten Zeit als Justizminister mehr als fragwürdig sind. Das beginnt beim "Weisen"-Bericht, wo er als einzige Person in dieser Bundesregierung als untragbar qualifiziert wird, auch namentlich genannt wird. Das geht weiter über die flächendeckenden Klagen, um Andersdenkende mundtot zu machen. Dann kommt es zu der Äußerung, Haider sei über jeden Verdacht erhaben. Das geht weiter in der Form, dass sich die Richter in seiner Zeit als Justizminister bemüßigt gefühlt haben, einen Brief zu schreiben, weil sie Schaden für die Justiz befürchten.

Das sind doch alles Dinge, die eines Justizministers nicht würdig sind, und schon eine dieser Äußerungen beziehungsweise eine dieser Verfehlungen hätte in jedem anderen Land der Welt, das nach demokratischen Maßstäben zu messen ist, dafür genügt, dass der Justizminister selbst die Konsequenz gezogen oder eine der Rücktrittsforderungen ernst genommen hätte. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Ofner zu Wort gemeldet. Ich bitte, die einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Die Uhr ist auf 2 Minuten gestellt. – Bitte.

16.46

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mein unmittelbarer Vorredner Dr. Wittmann hat einerseits erklärt, dass der zweite zugezo


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