gen die "Creme" der Strafrechtswissenschaft Österreichs –, haben, und zwar unisono, diese einheitliche Meinung dort vertreten. Das hat ja Kollege Jarolim bereits erwähnt.
Aber nicht nur die Wissenschafter, sondern auch jene Herren, die in dieser Sitzung der Enquete-Kommission sozusagen für die Praxis gesprochen haben, so etwa der Vizepräsident der Österreichischen Richtervereinigung, immerhin Senatspräsident am OLG Linz, nämlich Herr Dr. Wolfgang Aistleitner, aber auch der Leitende Oberstaatsanwalt aus Graz, Herr Dr. Heimo Lambauer, haben ausdrücklich gesagt, es sei ein Irrtum, wenn manche glauben, "strafrechtliche Probleme durch Strafsatzänderungen in den Griff bekommen zu können", eben bezogen auf diese neuen Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat eine Zeit gegeben – und darum habe ich ja meine Eingangsbemerkung bezüglich des ehemaligen Justizministers Harald Ofner gemacht –, in der man sich dem Thema "moderne Strafrechtsgesetzgebung in Österreich" intensiv gewidmet hat. Diese Zeit ist noch gar nicht so lange her, meine sehr geehrten Damen und Herren, vorbei ist sie aber offensichtlich endgültig seit einem Jahr, denn seit einem Jahr werden kriminalpolitische Maßnahmen, die in Österreich im Strafrecht gesetzt werden, entgegen allen Expertenmeinungen getroffen.
Denken Sie doch beispielsweise an das Jugendgerichtsgesetz: Niemand von den Experten hat das, was die Regierung vorgeschlagen hat und dann auch umgesetzt wurde, gutgeheißen. – Und trotzdem wurde es gemacht, weil es jetzt nur mehr ein Prinzip gibt, nach dem vorgegangen wird, nämlich "law and order". Das heißt: strengere, härtere Strafen, der Bevölkerung weismachen zu wollen, dass eine nicht-systemkonforme Einführung der Todesstrafe für Drogendealer in diesem Fall (Rufe bei den Freiheitlichen: Wovon reden Sie denn? Was heißt "Todesstrafe"?) etwas damit zu tun habe, dass die wirklich großen Drogenbosse in Österreich bekämpft werden können, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Rufe bei den Freiheitlichen: Reden Sie von der lebenslangen Freiheitsstrafe – oder was?)
Das glaubt Ihnen ja sowieso niemand; das glaubt Ihnen niemand in diesem Saal! Und das glaubt auch niemand von den Autoren dieses Gesetzes! Das glaubt nur ein gewisser politischer Geist, der sozusagen über all dem steht, und der sich dann in Namen wie Partik-Pablé, Haider, Böhmdorfer und Scharfmachern dieser Art manifestiert. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kiss: Von welcher "Todesstrafe" sprechen Sie? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Wider besseres Wissen und wider jeden Verstand wird dem nachgegeben! Und wissen Sie, was ich daran am allermeisten verurteile? – Dass man damit versucht, die Bevölkerung gleichsam in Sicherheit zu wiegen, dass Sie den Österreichern vorzumachen versuchen, durch diese gesetzgeberische Maßnahme würde in unserem Lande ein Akt der Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität gesetzt werden!
Dem ist mitnichten so, meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau das geschieht nicht, denn das wird sich lediglich auf einen symbolischen Akt beschränken, wie das ja Herr Professor Burgstaller richtigerweise festgestellt hat! (Abg. Kiss: Wenn es nach Ihnen geht, ist alles paletti – und es gäbe dafür überhaupt keine Strafe! – Zwischenruf des Abg. Mag. Mainoni. )
Darum die grundsätzliche Frage – Kollegen meiner Fraktion werden dann noch näher darauf eingehen –, wie man sozusagen mit diesem Kapitel "Machtlosigkeit des Strafrechts" in Österreich umgeht, nämlich Machtlosigkeit des Strafrechts, aber wider besseres Wissen anders zu handeln. Und es geht vor allem auch um die Frage in Bezug auf diese permanente Kriminalisierung beispielsweise von Haschisch- und Cannabis-Konsumenten. (Abg. Mag. Mainoni: Na und?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ist es so, dass wir in Österreich tatsächlich ein wirklich strenges Gesetz haben. Bei allen Grundsätzen von Therapie und Strafe: Die Bestim