Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 169

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Es ist durchaus so, meine Damen und Herren, dass der Satz: Es wirkt nicht abschreckend auf die Täter, wenn es hohe Strafdrohungen gibt! zwar auf Amateure passt, die aus irgendwelchen Zufälligkeiten heraus einmal straffällig werden, aber kalkulierende, die Dinge abwägende, gut informierte, gut beratene Berufsverbrecher – und nur um die handelt es sich –, die das Elend von vielen, vielen jungen Menschen und ihren Familien zustimmend in Kauf nehmen und den frühen Tod derselben mit einkalkulieren, überlegen und schauen sehr wohl: Wo ist die Polizei effizient? Wo besteht eher die Gefahr, dass ich erwischt werde? Wo habe ich mit entsprechender Strafdrohung zu rechnen? Wo habe ich mit entsprechenden Strafen zu rechnen? Und wo ist der Vollzug entsprechend rigide und kann ich nicht damit rechnen, dass ich relativ bald wieder herauskomme, so wie das in anderen europäischen Ländern der Fall ist?

Das heißt, der Affekttäter, der irgendwo einmal zuschlägt, überlegt nicht, wie hoch die Strafdrohung ist, aber der, um den es da geht, kalkuliert und kann durchaus auch in seiner Gesamtplanung davon beeindruckt werden. Aber dem steht überhaupt nichts gegenüber, was als Mitleid oder Rücksichtnahme auf gerade diese Tätergruppe missverstanden werden könnte. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.58

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits zu Wort gemeldet. Freiwillige Redzeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

18.58

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich liebe Sozialromantiker, meine sehr geehrten Damen und Herren – egal, ob sie Harald Ofner heißen, der sich damals als Justizminister der Drogenpolitik in einer anderen und damals neuen, präventiven Form genähert hat, oder ob sie Professor Burgstaller heißen. Ich liebe sie beide, wenn sie in ihren Ansätzen richtige Kriminalpolitik definieren. Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem Kollege Ofner, möchte ich den wahrlich über jeden Grün-Verdacht erhabenen Professor Burgstaller und seine Stellungnahme in der Enquete-Kommission zitieren, und zwar zur lebenslangen Freiheitsstrafe als einen der Punkte der Suchtmittelgesetz-Novelle. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)

Herr Professor Burgstaller hat dort – ich lese Ihnen jetzt nicht die gesamte Passage vor, keine Sorge! – gemeint, und zwar über die Nicht-Systemkonformität in diesem Punkt bezüglich lebenslanger Freiheitsstrafe, dass man beispielsweise im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Futtermitteln und so weiter die Gemeingefährdung ernst nehmen sollte.

Diese Gemeingefährdung sollte man ernst nehmen, meinte Professor Burgstaller. – Ebenso ernst nehmen sollte man die Frage einer eventuellen Einführung einer lebenslangen Freiheitsstrafe für jene, die durch die Beigabe von Arzneien in Futtermitteln oder durch das In-Verkehr-Bringen von Antibiotika und damit einhergehenden Resistenzen, die dadurch beim Menschen ausgelöst werden, Todesfolgen anderer sozusagen in Kauf nehmen!

Meine Damen und Herren! Diese Warnung, die aufgestellt wurde, sollte man wirklich ernst nehmen, wenn es nämlich drum geht, die lebenslange Freiheitsstrafe hier als ein – ich nenne es so – "Placebo" in den Raum zu stellen.

Wörtliches Zitat Burgstaller: "Überhaupt meine ich, dass die Frage der Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe in diesem Kontext in der Tat eine symbolische, eine politische Entscheidung ist. In rein praktischer, pragmatischer Hinsicht – da kann ich den Vorrednern nur zustimmen – ist meiner Meinung nach nichts davon zu erwarten. Aus den angeführten Gründen brauche ich nichts zu ergänzen." – Zitatende.

Mit "nichts zu ergänzen" meinte Professor Burgstaller das, was seine Vorredner, nämlich alle anderen Experten, die bei dieser Sitzung der Strafrechts-Enquete-Kommission versammelt waren, zu diesem Thema gesagt haben. Aber nicht nur ein Herr aus der Wissenschaft, einer der namhaftesten Strafrechtler Österreichs, vertrat diese Ansicht, sondern auch andere namhafte Strafrechtsexperten Österreichs, die dieser Enquete-Kommission angehören – das ist sozusa


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