beurteilen. Aber man kann doch nicht einem Gesetz, das gut ist, auf Grund eines hypothetischen möglichen Willens nicht zustimmen. Das ist doch absurd, Herr Kollege Jarolim. (Abg. Dr. Jarolim: Man will es!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde ein Abänderungsantrag eingebracht, und offensichtlich finden einige Punkte unseres Abänderungsantrages nicht die Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion. Ich beschränke mich vielleicht auf einen. Soweit ich das jetzt in der Kürze nachvollzogen habe, wollen Sie nicht, dass man die Gewährleistungsfrist privatautonom verkürzen kann. – Herr Kollege Jarolim! Vielleicht leihen Sie mir Ihr geneigtes Ohr. (Abg. Dr. Khol: Auf "Euroteam" hört er!) "Euroteam" hört er! Da verwende ich hier wahrscheinlich die falschen Vokabel.
Herr Kollege, ich verstehe das nicht. Im Konsumentenschutzbereich gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Da gibt es sozusagen eine Schieflage in der Interessensituation: der Unternehmer, der ein und dasselbe Rechtsgeschäft mehrere hundert Mal am Tag abschließt, und der Konsument, der das vielleicht nur einmal im Jahr abschließt. – Gut! Da soll man die Gewährleistungsfrist nicht verkürzen können.
Aber im Rahmen der Privatautonomie muss es doch den Parteien freistehen! Wenn heute ein Unternehmer mit einem anderen Unternehmer ein Rechtsgeschäft abschließt, wieso soll denn der nicht die Frist von 24 Monaten auf zwei Monate, auf drei Monate verkürzen oder überhaupt auf Gewährleistung verzichten? Das ist auch etwas – es wurde heute schon einmal gesagt –, wo wirklich zwei gesellschaftliche Fronten sozusagen aufeinander prallen – ich meine das nicht im martialisch-militärischen Sinne –: wir, die wir von einer Eigenverantwortung des Menschen ausgehen, und die Sozialdemokratie, die alles oktroyieren will, die zwangsbeglücken will, die dem Individuum jede Verantwortung nehmen will.
Wieso, Herr Kollege Jarolim, wollen Sie vom Unternehmer, der mit einem anderen Unternehmer ein Rechtsgeschäft abschließt, verlangen, dass zwei Jahre Gewährleistung gelten, wenn der andere das gar nicht haben will? Das ist nicht verständlich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Schieder: Weil ja betrügen wünschenswert ist!) – Also, Herr Kollege, Sie haben offensichtlich überhaupt nichts von der Materie verstanden. Wissen Sie, wovon wir sprechen? (Abg. Schieder: Danke, Herr Lehrer!) Ich glaube, den strafrechtlichen Teil, den haben wir heute schon abgehandelt, Herr Kollege! (Abg. Schieder: Ich werde lernen, jawohl!) Den haben wir schon abgehandelt. Es ist absurd! Weil er betrügen will – na sehr gut.
Ich darf mich vom Gewährleistungsrecht abwenden – vielleicht finde ich ein Thema, mit dem Sie sich eher befasst haben. (Abg. Dr. Khol: Schieder, der bekannte Jurist! – Abg. Schieder: Aber, Herr Professor! ) Ich darf zur Frage der Pflichtveröffentlichung sagen: Ich appelliere an den Bundesminister und auch an die hohe Beamtenschaft, hier auch in Zukunft die Interessen von Unternehmen im Auge zu behalten – nicht die Interessen von Unternehmen zu Lasten der Konsumenten, das möchte ich betonen.
Es geht um die Veröffentlichungspflicht. Darf ich Ihnen kurz sagen, wo die Problematik liegt? – Es geht um die Problematik, dass alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung ihre Bilanzen beim Firmenbuch abgeben müssen und jedermann darin Einsicht nehmen kann. Die großen Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz, bestehend aus dem Vermögensvergleich und der Gewinn- und Verlustrechnung, vorlegen, einschließlich Lagebericht.
Ich darf Ihnen sagen, Herr Kollege Schieder – Kollege Jarolim, du wirst mir das aus der Sicht des Wirtschaftsanwaltes bestätigen –, das ist dem Unternehmer nicht zumutbar, dass er einen völligen Striptease vorführen muss gegenüber einem Konkurrenten, der Einsicht nehmen kann, der den Rohaufschlag sieht. (Abg. Schieder: Striptease, das ist ein Gebiet, wo er sich auskennt!) Es ist gerade in einer derart kompetitiven Wirtschaft wie in Österreich und auf einem derart kleinen Markt nicht zumutbar – ich weiß wirklich, wovon ich rede, ich rede aus der Praxis. Auf dem Möbelsektor beispielsweise gibt es nur zwei Großabnehmer, die Lutz-Gruppe und Kika-Leiner. Natürlich haben die die Möbelindustrie relativ gut im Griff, wenn man das salopp ausdrücken will. Bitte, das ist ein Leichtes für die, die holen sich die Bilanzen und sagen zu ihren