Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 195

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Über diese deutschen Gesetzesvorhaben lässt sich natürlich diskutieren. Ich beziehungsweise die Verbraucherschutzorganisationen sind nicht mit allen Entwicklungen einverstanden, insbesondere nicht bei der Vereinheitlichung der Verjährungsfristen, doch das Ziel der Vereinheitlichung des in viele Einzelgesetze zersplitterten Verbraucherrechts ist grundsätzlich zu begrüßen. Daher würde ich es als Aufgabe des Gesetzgebers ansehen, auch in Österreich entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Mit dieser Regierungsvorlage wurde zwar den Forderungen der österreichischen Konsumentenschützer entsprochen, gegenüber der bestehenden Rechtslage wurden aber auch bestimmte Einschränkungen vorgenommen, die im Grunde genommen akzeptabel sind. Die Vorteile überwiegen, nämlich die Verlängerung der Gewährleistungsfrist für bewegliche körperliche Sachen auf zwei Jahre, die Regelung einer Montageschadenshaftung und die Änderung im Versicherungsvertragsgesetz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir als sozialdemokratische Fraktion bedanken uns bei den Beamten des Justizministeriums, die haben einen exzellenten Entwurf geliefert. (Abg. Dr. Fekter: Werden Sie zustimmen?) Sie haben eine Regierungsvorlage vorgelegt, der wir sofort zugestimmt hätten. Seitens der Sozialdemokratie: herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Warum stimmen Sie nicht zu?)

Nachdem die Regierungsvorlage beschlossen war, Kollegin Fekter, kam allerdings die "Stunde der Lobbyisten": zuerst die Baubranche, dann der Gebrauchtwagensektor und zum Schluss die Reisebranche. Kollegin Fekter! Wir hätten der Regierungsvorlage zugestimmt. Uns tut es Leid! Wir können der nunmehr abgeänderten Vorlage nicht zustimmen. (Abg. Dr. Trinkl: Meine Güte!)  – Kollege Trinkl, ich bin in der Beratung, Sie haben von diesen Problemen keine Ahnung, weder bei Baumängelfolgeschäden noch in der Reisebürobranche. Bei der Reisebürobranche liegt doch das Hauptproblem, nämlich hier eine Rügepflicht für Konsumenten festzulegen. Und wenn Sie das wollen, müssen wir auch über die Erweiterung der Gewährleistungsfristen reden. (Die Abgeordneten Dr. Fekter und Dr. Trinkl: Das haben wir nicht gemacht! Lesen Sie nach!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe das Verlangen der Abgeordneten Dr. Kostelka und Mag. Maier ein, über Artikel I Z 4 betreffend § 933 Abs. 1 letzter Satz, Artikel I Z 5 betreffend § 933a Abs. 3, Artikel II Z 2 betreffend § 9 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz getrennt abzustimmen.

Der ursprünglichen Regierungsvorlage wird von unserer Seite zugestimmt, den Abänderungen nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erwarten uns etwas von der Gesetzeslage oder von diesem neuen Gesetz und sehen die Probleme im Abänderungsantrag. Daher werden wir auch in dritter Lesung diesem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Schade, dass Sie uns die Zustimmung nicht ermöglichen! – Abg. Dr. Fekter: Mein Gott!)

20.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

20.40

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, Kollege Mag. Maier, hat zwar dieses neue Gewährleistungsrecht durchaus in vollen Tönen gelobt, letztlich aber gesagt, er werde dem nicht zustimmen. (Abg. Dr. Fekter: Das ist typisch!) Er hat dann einen Antrag vorgelesen, allerdings mit keinem Wort begründet, aus welchem Grund er nicht zustimmen wolle. Das Einzige, was er gesagt hat, war, er möchte nicht zustimmen, weil es Absicht der Regierungsparteien sein könnte, dass man die Rügepflicht für Konsumenten bei in die Hosen gegangenen Reisen einführen könnte.

Aber, Herr Kollege, das ist doch wirklich kein Grund, einer Regierungsvorlage nicht zuzustimmen. Ich meine, es ist ein hypothetischer Wille, sofern er überhaupt besteht – das kann ich nicht


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