Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 194

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Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (422 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gewährleistungsrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und im Konsumentenschutzgesetz sowie das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz – GewRÄG) (522 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (485 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem im Aktiengesetz, im Handelsgesetzbuch und im Börsegesetz Regelungen über Optionen auf Aktien getroffen werden (Aktienoptionengesetz – AOG) (523 der Beilagen)

9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (447 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem zur Regelung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen das Handelsgesetzbuch, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (524 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. (Anhaltende Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.) Darf ich Sie bitten, sich zu beruhigen!

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Haigermoser: Herr Kotany, wer ist Scholl? Das ist die Frage des Abends!)

20.34

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz ist aus unserer Sicht das für Konsumenten sicherlich wichtigste Konsumentenschutzgesetz der letzten zehn Jahre. Ich bedauere, dass die Bedeutung zivilrechtlicher Bestimmungen in der öffentlichen Diskussion unterschätzt wird. Es wird über strafrechtliche Aspekte, über Reformpolitik sehr heftig diskutiert, der zivilrechtliche Bereich jedoch, der jeden Einzelnen betrifft, gerade im Bereich der Mängelbeschwerden, wird absolut unterschätzt. Es gibt Probleme im Baubereich, im Handwerksbereich, beim Autokauf, beim Computerkauf, Softwarekauf und so weiter.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Regelungen sind aus unserer Sicht für die Rechtssicherheit im Wirtschaftsgeschehen von besonderer Bedeutung, und zwar sowohl für die KonsumentInnen als auch für die Wirtschaft. Mit diesem Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz wird die so genannte "Verbrauchsgüterrichtlinie" umgesetzt, und ich betone: Es ist ein Vorteil, der von der Europäischen Union nach Österreich kommt, der uns die Möglichkeit gibt, Anpassungen des veralteten österreichischen Gewährleistungsrechts vorzunehmen.

Die Regierung allerdings, und das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit sagen, beschränkt sich darauf, nur diese Richtlinie umzusetzen, und schafft keine weiter gehenden Maßnahmen, Herr Bundesminister.

Anders Deutschland: In einem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wird eine generelle Reform des Schuldrechts in Angriff genommen. Deutschland geht somit wie bereits bei vorangegangenen Justizvorhaben den Weg einer eigenständigen nationalen Verbraucherrechtspolitik – diesen Weg, Herr Bundesminister, vermisse ich in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)


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