Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 197

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Lieferanten: Da habt ihr aber noch einen zu hohen Rohaufschlag, da habt ihr einen zu hohen Gewinn. – Das geht nicht!

Und es ist auch nicht richtig, dass man das nur ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der EU sieht, die natürlich eine Publizität im Sinne des Gläubigerschutzes verlangt, das anerkenne ich auch. Es soll auch einen Gläubigerschutz geben, es soll auch entsprechende Vorlagen geben – aber doch nicht eine umfassende Gewinn- und Verlustrechnung, aus der man den Rohaufschlag erkennt!

Auch die EU anerkennt nämlich einen Geheimnisschutz. Ich sage Ihnen ehrlich, wenn wir in Europa sowieso, aber auch in Österreich wettbewerbsfähig bleiben wollen – und auch Europa, das betrifft die Europäische Union insgesamt –, dann müssen wir uns auch am Weltmarkt orientieren. Und in den USA wäre ein derartiger Striptease, den man hier machen muss, bis ins letzte Detail, bis hin zu allen Anmerkungen über irgendwelche Abschreibungen und zum Lagebericht und so weiter schlicht und einfach untragbar.

Ich bitte also, zur Kenntnis zu nehmen, dass ein legistischer Handlungsbedarf im Interesse unserer Wirtschaft gegeben ist. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol. )

20.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

20.47

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Oberlehrer und sehr geehrte Lehrer dieser Nation! Sehr geehrte Anwälte dieser Nation! Mein Vorredner hat in seinen sehr ausschweifenden Darlegungen der amerikanischen Sitten und der österreichischen Kleinkariertheit eines verabsäumt, nämlich, sich vielleicht einmal mit den Vertretern der Industrie zusammenzusetzen. Ich war zwei Mal im Gespräch mit der Industriellenvereinigung, ich habe mir zwei Mal die Bedenken der Industrie im Detail angehört, und ich habe interessanterweise keine der Bedenken, die Sie hier äußerten, von kompetenten Menschen direkt aus der Praxis gehört.

Und wenn ich nur kurz darauf eingehen darf: Es gibt Unternehmer – und Unternehmer von kleinen Betrieben! Und auch da braucht es, denke ich mir, ein Gleichgewicht, einen Schutz für den Kleinunternehmer, der sicherlich nicht das Know-how, nicht die Kompetenz und vielleicht auch nicht das Gewicht eines Großunternehmers hat. Und gerade deshalb ist auch unter den Unternehmern dieses rigorosere Recht anzuwenden, ist diese Vorgangsweise zu wählen. Das sehe ich nicht als Bevormundung, das sehe ich als Rechtsschutz! Die Republik hat auch den Auftrag, Rechtsschutz zu gewährleisten, nicht nur allen KonsumentInnen, sondern auch den Unternehmern. Das sollte in Österreich geradezu eine Art Unternehmenskultur sein. Und als solche sehe ich auch dieses Gewährleistungsrecht.

Ich teile natürlich die hier geäußerten Meinungen, in denen bedauert wird, dass wir angesichts einer EU-Richtlinie mit diesem Gesetz jetzt sowieso nur praktisch das EU-Recht in nationales Recht transferieren und keine Zuwaage bieten. Es hätte die Chance gegeben, Herr Minister, nach dem Vorbild Deutschlands auch in Österreich höhere Qualitätsmaßstäbe in dieser Hinsicht zu verankern.

Ich hätte es mir von Ihnen erwartet, weil Sie als KonsumentInnenschutzminister damit immerhin einmal positives Profil gewinnen könnten. Sie haben es ja auch einmal versucht, als es darum gegangen ist, die Klagen bei den Banken zur Geltung zu bringen, als es um diese gleitende Kreditklausel gegangen ist. Das war für mich ein positiver Ansatzpunkt. Diesen ersten Vorstoß haben Sie einmal unternommen, jetzt sehe ich aber konsumentenpolitisch keine weiteren Vorstöße, und im vorliegenden Fall ist es nur mehr ein Nachvollziehen dessen, was uns die EU vorgibt.

Es gibt sogar einen Abstrich, nämlich bei der Gewährleistungsfrist, welche bei Baumängeln früher 30 Jahre betrug und jetzt zehn Jahre beträgt, und auch der VKI hat bestätigt, dass diese – wie ich es jetzt bezeichnen möchte – Rückschritte sehr wohl ... (Abg. Dr. Fekter: Es gibt Scha


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