Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 199

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Die Entschließung lautet: "Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, im Tourismusbericht auch die Auswirkungen des Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetzes auf die Lage des Tourismus in Österreich und seine Wettbewerbsfähigkeit zu erörtern, um allfällige legislative Schritte in die Wege leiten zu können."

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich das, was da befürchtet wird, nicht sehe! Ganz im Gegenteil: Wir haben nämlich die Wünsche der Tourismuswirtschaft nicht berücksichtigt. Es ist einfach falsch, wenn behauptet wird, dass zum Schluss die Lobbyisten gekommen wären und dieses Gesetz umgedreht hätten! Konkret war der Streitpunkt, dass die Tourismuswirtschaft generell von der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ausgenommen werden wollte. Dem konnten wir nicht Rechnung tragen, weil wir nicht einzelne Verträge gewisser Branchen ausnehmen, sondern ein einheitliches Gewährleistungsrecht haben.

Der zweite Wunsch der Tourismuswirtschaft betraf die Mängelrüge, und zwar nach dem Motto: Wenn sich der Gast nicht sofort beschwert, dann verliert er das Gewährleistungsrecht. – Diesem Wunsch sind wir auch nicht näher getreten, weil gemäß Konsumentenschutzgesetz in Umsetzung der Reiserichtlinie ohnedies schon längst geltendes Recht ist, dass der Reisende vor Ort den Mangel kundtun muss, damit der Unternehmer die vertragsgemäße Herstellung bewerkstelligen kann. Das heißt, dass der Reisende, wenn beispielsweise das gewünschte Zimmer nicht zur Verfügung steht, das direkt vor Ort sofort melden muss. Eine Beweislastumkehr gibt es ohnedies nach sechs Monaten.

Eine weitere Befürchtung der Tourismuswirtschaft betraf Schäden während der Reise. – Diese unterliegen ohnedies dem dreijährigen Verjährungsrecht. Das ist geltendes Recht, daher brauchten wir diesbezüglich auch keine Änderung.

Wir sind ein Tourismusland, und bei uns ist der Gast König, deshalb haben wir ihm im Zusammenhang mit diesem Konsumentenschutzrecht auch besonderen Rechtsschutz zugesichert. Sollten die Auswirkungen aber doch so gravierend sein, dass der von Frau Moser geforderte Rechtsschutz für die Unternehmen nicht mehr gewährleistet ist, dann müssen wir uns eben ansehen, in welcher Art Abhilfe geschaffen werden kann. Das wird dann zu beraten sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

20.57

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Mag. Maier! Sie haben sich dankenswerterweise bei den Beamten des Justizministeriums für deren hervorragende legistische Arbeit bedankt. Ich nehme diesen Dank namens dieser Beamten natürlich gerne zur Kenntnis und werde ihn weiterleiten.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Beamten auch inhaltlich hinter dieser Regelung stehen, auch hinter den Regelungen im Abänderungsantrag, den Sie ablehnen. Wenn Sie zu Recht den Beamten für diese Arbeit danken, dann bitte ich Sie, genauer zu erklären, warum Sie deren inhaltliches Arbeitsergebnis desselben Beamten auf einmal ablehnen! Das ist nämlich wirklich nicht ganz verständlich! Sie könnten dem Gesetz ruhig zustimmen und Ihren Dank aufrechterhalten, das wäre eine Einheit, die einen logischen Sinn ergibt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Da nur drei Punkte in diesem Abänderungsantrag enthalten sind, darf ich auf Folgendes verweisen: Der Umstand, dass man Gewährleistungsfristen zwischen Firmen verkürzen und verlängern kann, ist schon immer selbstverständlicher Rechtsbestand und Judikatur in Österreich gewesen. Das kann man wirklich nicht als Negativum werten, zumal für Verträge mit Konsumenten diese Möglichkeit nicht besteht. In solchen Verträgen gibt es keine Verkürzungsmöglichkeit zu Lasten der Konsumenten. Auf die einzige Ausnahme komme ich gleich zu sprechen.


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