Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 200

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Dieser Regelung könnte auch Frau Abgeordnete Dr. Moser im Hinblick auf die neuen Schadenersatzregelungen zustimmen. Es verhält sich nämlich nicht so, wie sie irrtümlicherweise gesagt hat, dass die Gewährleistungsfrist oder die Schadenersatzfrist von 30 auf 10 Jahre verkürzt wurde. Frau Abgeordnete Dr. Fekter hat schon gesagt, dass es lediglich eine Beweislastumkehr nach zehn Jahren gibt. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. )

Herr Abgeordneter Gradwohl! Diese Beweislastumkehr ist logisch und selbstverständlich, weil derjenige, in dessen Haus oder Wohnung ein Schaden eintritt, naturgemäß die Möglichkeit hat, die Schadensquelle zu sichern und damit auch nach zehn Jahren den Schadensbeweis zu erbringen. Das ist überhaupt kein Problem.

Sie sollten außerdem die Beweislastverpflichtung bei einem Gewährleistungsprozess im Werkvertragsrecht nicht überschätzen! Vor Gericht stellt jede Partei ihre Behauptungen auf und erbringt ihre Beweise, so gut und soweit sie kann.

Es ist überhaupt nicht unzumutbar, dass man nach zehn Jahren Beweise betreffend einen tropfenden Wasserhahn, eine kaputte Heizung, einen explodierten Ofen oder eine Kontaminierung des Bodens erbringt. Ich spreche aus siebenundzwanzigjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt. Sie werden diesbezüglich keine Probleme haben, und das von mir genannte Problem ist das einzige, das entstehen könnte. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Maier: Das ist nicht das Problem, Herr Bundesminister! Das Problem sind die großen Wohnanlagen!)  – Für die großen Wohnanlagen gilt dasselbe. Für diese hat der Hausverwalter noch eher die Unterlagen aus der Bautätigkeit. Gerade betreffend solche Anlagen können Sie nicht für Ihren Standpunkt argumentieren!

Das dritte Problem stellt das Gewährleistungsrecht für gebrauchte Sachen dar. Diesbezüglich waren die Überlegungen ganz eindeutig: Es waren Vertreter der Autoindustrie im Justizministerium und haben sehr ausführlich begründet, warum man der Auffassung ist, dass eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf ein Jahr zugestanden werden müsste.

Dabei wurde mit Recht wie folgt argumentiert: Würde man diese Verkürzung der Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren, die ohnedies nur dann gilt, wenn diese älter als ein Jahr sind, nicht gestatten, dann würde der Autohandel in den Kommissionsverkauf ausweichen. (Abg. Mag. Maier: Wer zahlt die Sachverständigenkosten?) Und wenn der Autohandel in den Kommissionsverkauf ausweicht, also nur den Verkauf vermittelt und der Händler nicht mehr als Verkäufer auftritt, dann kauft der Private vom Privaten. Die Gewährleistung kann in diesem Fall wie bisher ausgeschlossen werden, und der Konsument wäre schlechter gestellt. – Deshalb gab es eine ganz klare Entscheidung des Gesetzgebers.

Herr Dr. Maier! (Abg. Haigermoser: Mag. Maier!) Herr Mag. Maier! Im Übrigen kann der Autohandel auf eine funktionierende Schlichtungspraxis verweisen, was auch für ihn spricht. Die Regelung ist insgesamt also abgerundet und konsumentenfreundlich.

Sie negieren, dass die Wirtschaft eine Vervierfachung der Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen akzeptieren musste, und Sie übersehen, dass die Wirtschaft in diesem Zusammenhang dankenswerterweise wesentlich mehr Beiträge geleistet hat! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Haigermoser: Jackie! Was sagst du jetzt?)

21.01

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Huber. – Bitte.

21.01

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Natürlich ist unbestritten – das hat auch mein Kollege Maier gesagt –, dass diese Novelle eine ganze Reihe von Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten bringen wird. Ich muss jedoch sagen, dass wir den größten Teil der Verbesserungen der Europäischen Union und der entsprechenden EU-Richtlinie verdanken, deren Umsetzung notwendig geworden ist. (Abg. Dr. Fekter: Ihr könnt wirklich nichts Positives daran lassen!) In Anbetracht dessen ist es meiner Meinung nach umso bedauerlicher, dass man den Mut zu großzügigeren Regelungen für die


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