Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 211

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Eine weitere Schwachstelle möchte ich hier ebenfalls noch darstellen, Herr Bundesminister! Personalausweise werden nunmehr mit einem Datenträger versehen, auf dem der Ausweisinhaber automationsunterstützt persönliche Daten verarbeiten darf. Es kommt also zum Verschwimmen von Grenzen zwischen urkundlicher Beweiskraft und persönlicher Disposition des Ausweisinhabers, das heißt zwischen behördlichen Teilen und privaten Teilen in einem Dokument.

Herr Bundesminister! Das Problem besteht darin – das hat etwa auch die Niederösterreichische Landesregierung festgestellt –, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob bestimmte persönliche Merkmale des Ausweisinhabers behördlich autorisiert worden sind oder ob in Wirklichkeit der Ausweisinhaber willkürlich etwas festgesetzt hat. Das sorgt für extreme Rechtsunsicherheit, und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein!

Herr Bundesminister! Daher darf ich festhalten, dass der Mangel an Fälschungssicherheit und das Problem der Garantie der Echtheit der Urkunden uns dazu bringen, gegen diese Novelle zu sein. Ich nehme an, dass Sie die nächste Novelle in Wirklichkeit schon in petto haben, denn diese ist vorprogrammiert. Wir jedenfalls lehnen diese Novelle ab! (Abg. Dr. Khol: Ihr lehnt alles ab!)

Ich kann Ihnen auch sagen, Herr Bundesminister, dass Sie damit einer Kritik Vorschub leisten, die ich heute in der "Kronen Zeitung" gelesen habe und die das "einfache Parteimitglied" aus Kärnten dieser Regierung übermittelt hat. Ich brauche sie nicht zu verlesen, Sie kennen sie ja alle. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.  – Abg. Dr. Pumberger: Jetzt geht’s nicht mehr lange! ... was der Haider sagt!)

21.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Er hat das Wort.

21.45

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Parnigoni, Sie haben in Ihrem Redebeitrag Argumente verwendet, die nicht zu dem Gesetz passen, über das wir heute debattieren. Sie werden gegen eine Novelle stimmen, die Erleichterungen für den Bürger und Modernisierung im Behördenverfahren bringen wird. (Abg. Dr. Cap  – eine Ausgabe der "Kronen Zeitung" in die Höhe haltend –: Da steht’s!)

Die Hauptinhalte der Novelle sind eine Flexibilisierung der örtlichen Zuständigkeit derart, dass passbehördliche Amtshandlungen in Bezug auf gewöhnliche Reisepässe und auf die Ausstellung von Personalausweisen auch von der Behörde des Aufenthalts vorgenommen werden dürfen, sowie die Verankerung der Gemeinde auch als Einbringungs- und Ausfolgungsbehörde. (Abg. Dr. Cap: Aber da steht’s!) – Das steht nicht dort, Herr Kollege Cap.

Weiters kommt es zu Verbesserungen im Bereich der personenbezogenen Datenverarbeitung und zur Ermöglichung der Erweiterung der Informationsfunktionen des Personalausweises. Diese Novelle bringt Erleichterungen und Vereinfachungen für den Bürger in Bezug auf die Beibringung von Urkunden im Passverfahren. Als Teilprojekt der elektronischen Verwaltung, des E-Governments, der Bundesregierung sollen die Besitzer von Personalausweisen die Möglichkeit bekommen, diese mittels Chipkarte auch als Datenträger für andere Informationen zu nützen.

Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, auch die grundsätzlichen Bedenken zu diesem Punkt wurden in die Vorlage eingearbeitet. Insbesondere die Einwendungen des Datenschutzrates wurden sehr ernst genommen und berücksichtigt. Der Bürger hat in Zukunft die Entscheidungsfreiheit, ob er die Urkunden zum Passamt mitbringen möchte oder nicht, ob er sie auf einer Chipkarte festgehalten haben möchte. (Abg. Dr. Cap: Wer hat das eigentlich geschrieben? Hat das wer geschrieben?)


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