Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 224

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in den Ausschuss einzuladen. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Gut, dass Sie es uns sagen!)

22.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Er hat das Wort.

22.38

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wer gestern am Abend die Nachrichten genauer verfolgt hat, der hat gesehen, welche Probleme die bundesdeutsche Politik mit den von meiner Vorrednerin bereits erwähnten Castor-Transporten hat. (Abg. Mag. Lunacek: Ich habe das Atomausstiegsszenario erwähnt!) Sowohl die alte als auch die neue Regierung der Bundesrepublik haben gegen Demonstranten Polizeikräfte einsetzen müssen, und die Regierung hat dort, wie wir gestern gesehen haben, auch Greenpeace-Aktivisten entfernen lassen. Der Ort Dannenberg hat einem Ort im Ausnahmezustand geglichen.

Meine Damen und Herren! In Österreich sind wir mit solchen Ereignissen zum Glück nicht konfrontiert. Umso erfreulicher war es, dass wir im Außenpolitischen Ausschuss eine hohe Übereinstimmung bei den beiden Regierungsvorlagen hatten (Abg. Murauer: ... die Grünen nicht in der Regierung sind! Dann geht es gleich besser!), sowohl bei dem Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle als auch bei der zweiten Regierungsvorlage, dem Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen.

Das Ziel des Gemeinsamen Übereinkommens ist es, durch die Verbindung nationaler und internationaler Maßnahmen weltweit einen möglichst hohen Sicherheitsstandard bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu erreichen. Gefahren durch ionisierende Strahlung sollen dadurch verringert, radiologische Unfälle auf diese Weise verhindert werden.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Abkommen werden erstmals völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen geschaffen, um international anerkannte Grundsätze des Strahlenschutzes bei der Abfallbehandlung auch im nationalen, also im eigenstaatlichen Bereich anzuwenden. In der vereinbarten internationalen Überprüfung und in der internationalen Kontrolle liegt gegenüber der bisherigen Rechtslage der Fortschritt. Darüber hinaus regelt der Vertrag auch die wechselseitigen Informationsverpflichtungen unter den Vertragspartnern. Er verbessert aber auch die Mitwirkungsrechte von Nachbarstaaten im Rahmen der Abfallkonvention.

Die zweite Regierungsvorlage, das Zusatzprotokoll zur Nichtverbreitung von Kernwaffen, hat den Zweck, die missbräuchliche Verwendung ziviler Nuklearprodukte für militärische Zwecke noch wirksamer als bisher zu verhindern. Sie kennen die Vorgeschichte. 1972 hat Österreich auf Grund des Atomwaffensperrvertrages mit der Internationalen Atomenergie-Organisation ein Abkommen über die Sicherheitskontrollen für Kernmaterial geschlossen. Nach dem EU-Beitritt ist dieser Vertrag dann durch das so genannte EURATOM-Abkommen ersetzt worden.

Nach dem Golfkrieg hat man aber dann erkennen müssen, dass sich ein Vertragspartner nicht an den Sperrvertrag gehalten hat, sondern im Begriffe war, heimlich ein Atomwaffenprogramm zu entwickeln, das trotz der Kontrollen durch die IAEO nicht entdeckt worden war. Um solche Systemmängel zu beheben, wurde seit 1993 ein Konzept zur Verbesserung der Sicherheitskontrollen erstellt. Zwei wichtige Forderungen sind in dieses Zusatzprotokoll eingeflossen, nämlich die Informationspflicht der Vertragsstaaten und auch (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen)  – ich bin damit schon beim Schlusssatz – eine verbesserte Möglichkeit zur Kontrolle für die Kontrollore.

Ich darf Sie bitten, beiden Abkommen zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.42


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