sozialen Wohnbau für ausländische Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht gewährt wird, obwohl die Familienzusammenführung in Österreich durch Quoten behindert wird – das heißt, ausländische Familien haben nicht die gesetzlich geschützten Rechte gemäß der EMRK wie inländische Familien – und obwohl es eine Einschränkung bei der Bundesbetreuung für Flüchtlinge, also Asylwerber und Asylwerberinnen, gibt, nämlich die Beträge dafür immer kleiner werden, dann sei Ihnen das unbenommen. Ich würde auf so etwas keinesfalls stolz sein können und wollen!
Jetzt seien nur an einigen Beispielen einige kleine Punkte herausgehoben zum Thema "Integration ausländischer Bürger und Bürgerinnen" und zu dem, was von staatlicher Seite her dazu getan wird, und ein paar Worte auch zur Unterstützung, die es dafür gibt, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in Bezug darauf, was es auf gesetzlicher Ebene in diesem Bereich gibt – natürlich unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse hier im Hohen Haus.
Das Staatsbürgerschaftsgesetz – es war nicht diese Regierung, die es beschlossen hat, sondern noch die alte Regierung, aber auch in dieser ist die ÖVP gesessen; auch wenn sie sich manchmal nicht mehr gerne daran erinnert – ist kein Instrument zur Integration von ausländischen Bürgerinnen und Bürgern nach dem Verständnis, das es international gibt, was ein Vergleich deutlich zeigt.
Da der Herr Bundeskanzler jetzt nicht mehr da ist und ich daher nicht direkt in einen Dialog mit ihm treten kann, möchte ich nur noch eine Bemerkung machen: Es geht mir jetzt schon wirklich mehr als auf die Nerven, wenn christlich-soziale Politiker dauernd den Satz im Mund führen: Wer hier wohnt, der wird auch arbeiten können!
Genau das sagt der christlich-soziale Bundeskanzler seit seinem Regierungsantritt – aber bis heute ist davon nichts umgesetzt! (Beifall bei den Grünen.)
Ich kenne, verehrter Herr Staatssekretär, außer der geschlossenen Freiheitlichen Partei niemanden, der gegen diesen Grundsatz "Wer legal hier lebt, soll auch hier arbeiten dürfen" ist – ich sage "dürfen", denn ob er es kann, ob er einen Arbeitsplatz findet, das steht auf einem anderen Blatt, das gilt für in- und ausländische Arbeitnehmer gleichermaßen, die von Arbeitslosigkeit oder vom Nicht-Finden eines Arbeitsplatzes betroffen sind.
Dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, sage ich: Nicht an Worten messen wir Sie, sondern an Taten! (Beifall bei den Grünen.) Aber in diesem Bereich fehlen Taten! Sie fehlen. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.)
Da ist es ein bisschen zu wenig, wenn man sagt: Jetzt dürfen Au-Pairs bis 28 Jahre aus allen Ländern der Welt nach Österreich kommen und unterliegen nicht der Quotierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes! – Das ist eine Maßnahme, die ab kommender Woche, exakt ab 1. April 2001, in Kraft treten wird. Grundsätzlich begrüße auch ich diese Maßname, nämlich dass Au-pair-Kräfte, die nach Österreich kommen, nicht in die Quote hineinfallen, denn ich finde die Idee, auf diese Weise Sprachen zu erlernen und andere Kulturen kennenzulernen, großartig, allerdings verbirgt sich dahinter die Gefahr, dass natürlich bei strikter Quotierung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz das im Falle anderer, über diesem Au-pair-Status stehender Ausländerinnen und Ausländer geradezu zum Missbrauch einlädt.
Wir werden selbstverständlich genau beobachten, mit welchen Ländern sich dieser Sprachaustausch in erster Linie abspielen wird. – Aber das nur als Nebenbemerkung.
Herr Staatssekretär! Richten Sie dem Herrn Bundeskanzler aus: Reden allein ist zu wenig. Handeln wäre in Bezug auf legales Leben, Wohnen und Arbeiten angebracht. (Beifall bei den Grünen.)
Aber jetzt zum eigentlichen Punkt, Herr Staatssekretär, nämlich zur Volksgruppenförderung und zum Geld, das den Volksgruppen zur Verfügung steht. Als Minderheitensprecherin einer Oppositionspartei bin ich – natürlich, möchte ich fast sagen – seit Jahren mit den objektiven Fakten, mit denen wir konfrontiert sind, nicht zufrieden, wiewohl ich aber gleichzeitig sagen muss, dass es,