Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 134

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Das wurde im Übrigen auch in mehreren Redebeiträgen in der heutigen Budgetdebatte zum Ausdruck gebracht. Man hat sich beim Rechnungshof für die erfolgreiche Arbeit bedankt, und ich bin sehr froh darüber und sehe darin die Bestätigung, dass der Nationalrat mit unserer Arbeit zufrieden ist, was gleichzeitig eine Motivation für den Rechnungshof und natürlich für seine Mitarbeiter darstellt. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und der SPÖ.)

Ich habe auch mit Genugtuung vernommen, dass man sich auf Seiten der Abgeordneten dieses Hohen Hauses Gedanken darüber macht, dass der Rechnungshof in erster Linie Prüfungsaufgaben erfüllen und nicht mit prüfungsfremden Aufgaben belastet werden soll. Ich darf, aufbauend auf diesen Aussagen, einen Appell an den Nationalrat richten, dass er sich in Hinkunft bei jedem Gesetz, das prüfungsfremde Aufgaben für den Rechnungshof vorsieht, genau überlegt, ob es wirklich notwendig ist, dem Rechnungshof auch solche Aufgaben zuzuschanzen, die mit seiner eigentlichen Prüfungstätigkeit nicht im Einklang stehen, zumal sie darüber hinaus noch eine Beeinträchtigung jener Kapazitäten mit sich bringen, die mit Prüfungsaufgaben betraut sind.

Hohes Haus! Die Erhöhung für den Rechnungshof im Jahre 2002 in budgetärer Hinsicht ist auch noch auf etwas anderes zurückzuführen, und zwar auf Aufgaben, die ihm in den letzten Jahren zugewachsen sind. Ich darf an dieser Stelle insbesondere die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofes im Zusammenhang mit den Aufgaben, die durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union entstanden sind, erwähnen.

Auf Grund der Subventionszahlungen der Europäischen Union ist ein weiteres Prüfungsfeld für den Rechnungshof eröffnet worden, das er auch sehr tatkräftig und engagiert wahrnimmt, und zwar nicht allein, sondern im Zusammenwirken mit dem Europäischen Rechnungshof. Ich darf hier, wie ich das bereits im Ausschuss getan habe, nochmals bestätigen: Die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof ist eine außerordentlich gute. Die Prüfungsergebnisse, die der Rechnungshof in seinen Tätigkeitsberichten schriftlich niederlegt, bringen diese gute Zusammenarbeit zum Ausdruck.

Darüber hinaus ist aber auch noch erwähnenswert, dass die Prüfungstätigkeit des österreichischen Rechnungshofes in dem Prüffeld, das Subventionszahlungen der Europäischen Union zum Gegenstand hat, sich darin positiv auswirkt, dass der österreichische Rechnungshof auf diese Weise nachprüfen kann, ob von Seiten der österreichischen Administration die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Der Rechnungshof erachtet die Einhaltung dieser gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen durch Österreich und durch die österreichische Administration deshalb für so besonders wesentlich und wichtig, weil bei der Einhaltung dieser Bestimmungen die Gewähr dafür besteht, dass Anlastungen von Seiten der Europäischen Union vermieden werden können; denn die Europäische Kommission ist im Zusammenhang mit der Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen sehr hart. Sie bringt sehr rasch Anlastungen zum Einsatz, wenn sie der Meinung ist, dass gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen verletzt werden. Es ist daher eine Aufgabe des Rechnungshofes, darauf zu achten, dass diesbezüglich keine Verletzungen begangen werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der österreichische Rechnungshof in diesem Bereich sehr erfolgreich präventiv tätig werden konnte. Er konnte in vielfacher Weise Anlastungen, die gedroht haben, noch abwenden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auf diese Art und Weise konnte der Rechnungshof Schaden von der Republik Österreich abwenden. Das ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass der Rechnungshof mehr bringt, als er kostet, wie bereits von einer Vorrednerin sehr deutlich zum Ausdruck gebracht wurde. Es sollte daher im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Rechnungshofes nicht nur darauf geschaut werden, wo vom Rechnungshof Mehreinnahmen beziehungsweise die Verminderung von Ausgaben tatsächlich bewirkt werden konnten, sondern auch darauf, wo es darum geht, dass Schaden von der Republik in vielleicht gar nicht genau quantifizierbarer Höhe abgewendet werden konnte.


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