Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 6

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Sozialausschuss hat heute – einer Vereinbarung der Präsidiale folgend – in seiner Sitzung das Thema Ambulanzgebühren behandelt. Es wurde in dieser Sitzung der Antrag gestellt, den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes beizuziehen, da im vorliegenden Entwurf offensichtlich Verfassungswidrigkeiten enthalten sind, die nach Meinung der Oppositionsparteien Grund genug sind, darüber eine entsprechende Diskussion mit Experten des Verfassungsdienstes durchzuführen.

Herr Präsident! Es war uns leider nicht möglich, die Verhandlungen in dieser Sitzung des Sozialausschusses so abzuschließen, dass wir zu einem Bericht kommen hätten können. Es haben offenbar auch die Regierungsparteien eingesehen, dass wir dazu mehr Zeit brauchen, und deshalb von sich aus den Antrag auf Vertagung gestellt.

Ich ersuche deshalb um eine Debatte darüber, ob wir – noch dazu, da die Regierungsparteien dem Ausschuss verwehrt haben, die Abänderungsanträge, die sie offensichtlich vorbereitet haben, zum Gegenstand der Debatte zu machen – jetzt hier in dieser Verhandlung mit dieser Vorlage, die die Regierungsparteien dem Sozialausschuss zur Verfügung gestellt haben, das Thema Ambulanzgebühren überhaupt behandeln und diese dann auch beschließen können.

12.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Die Rechtslage auf diesem Gebiet ist völlig klar: Dem Sozialausschuss wurde eine Frist gesetzt, und diese Frist ist abgelaufen. Für diesen Fall ordnet die Geschäftsordnung an, dass in der auf den Ablauf der Frist nächstfolgenden Plenarsitzung eine Debatte darüber zu führen ist. Das heißt: Es wird eine Debatte geführt werden!

Der weitere Verlauf gestaltet sich wie folgt:

Der Ausschussobmann hat darum ersucht, gemäß § 44 Abs. 4 GOG über den Verlauf der Ausschusssitzung zu berichten. Dazu hat er das Recht, und das wird auch geschehen. Im Anschluss an diesen Bericht werde ich die Debatte eröffnen. In dieser Debatte kann alles vorgebracht werden, was zum Verlauf der Ausschussberatungen zu sagen ist.

Dies ist meine Stellungnahme zu dieser Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir haben in der Präsidialsitzung Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Es ist für den jetzt zu beratenden Verhandlungsgegenstand eine Tagesblockzeit von 3 "Wiener Stunden" vorgesehen, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 59 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 44 Minuten, Grüne 35 Minuten.

Für Wortmeldungen von der Regierungsbank sind höchstens 25 Minuten in Aussicht genommen.

Über diesen Vorschlag hat das Hohe Haus zu befinden, und ich frage daher: Gibt es Einwendungen gegen diesen Vorschlag? – Das ist offenbar nicht der Fall, somit ist es einvernehmlich so festgelegt.


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