Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 7

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Antrag der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Erwin Rasinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (412/A)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum einzigen Punkt der Tagesordnung: Antrag 412/A.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem diese Vorlage zur Vorberatung zugewiesen worden war, zur Berichterstattung eine Frist bis zum 30. März gesetzt.

Auf Grund dieser Fristsetzung ist daher, wie ich vorhin schon auszuführen die Ehre hatte, die Verhandlung über diesen Gegenstand in die heutige Sitzung aufzunehmen.

Nachdem ein schriftlicher Ausschussbericht nicht vorliegt, wünscht im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Ausschussobmann, Herr Abgeordneter Dietachmayr, zur mündlichen Berichterstattung das Wort. Ich erteile ihm dieses.

Berichterstatter Helmut Dietachmayr: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte gemäß § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung Bericht über die Beratungen des Sozialausschusses zum Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.

In der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass der Obmann des Ausschusses dem Plenum einen mündlichen Bericht erstatten kann. Ich mache heute für diesen Fall von diesem Recht Gebrauch.

Die Beratungen über den Antrag 412/A wurden heute um 8 Uhr im Ausschuss für Arbeit und Soziales begonnen. Da es sich hiebei um eine sehr wesentliche Materie handelt, von der rund 5 Millionen Menschen in Österreich betroffen sind, hat sich gleich zu Beginn der Beratungen eine umfangreiche Geschäftsordnungsdebatte entwickelt, in der insbesondere von der SPÖ-Fraktion und jener der Grünen die in den Medien angekündigten Abänderungsanträge von den Regierungsfraktionen eingefordert wurden. – Die Regierungsparteien kamen der Aufforderung der Oppositionsparteien, ihre Abänderungsanträge vorzulegen, nicht nach.

Frau Abgeordnete Silhavy brachte gemäß § 40 Abs. 1 einen Antrag auf Abhaltung eines Hearings mit Experten und Expertinnen ein. Es sollten vier informierte Vertreter und Vertreterinnen der Sozialpartner, zwei informierte Vertreterinnen und Vertreter vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, zwei informierte Vertreter und Vertreterinnen der Länder, zwei informierte Vertreter der Gemeinden, zwei informierte Vertreter und Vertreterinnen der Ärztekammer sowie ein informierter Vertreter von der ARGE Rehabilitation geladen werden. – Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Weiters wurde von Frau Abgeordneter Silhavy und Herrn Abgeordnetem Öllinger der Antrag gestellt, dass zwei ExpertInnen vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sowie vier ExpertInnen des Österreichischen Seniorenrates zum Hearing des Sozialausschusses zu laden wären. – Dieser Antrag wurde von ÖVP und FPÖ abgelehnt. (Abg. Großruck: Das ist keine Berichterstattung, das ist ein Debattenbeitrag!)

Die Abgeordneten Silhavy und Öllinger haben außerdem den Antrag gestellt, dieses Hearing des Sozialausschusses gemäß § 37 Abs. 9 öffentlich abzuhalten. – Auch dieser Antrag wurde von den Abgeordneten von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Frau Abgeordnete Silhavy hat einen Abänderungsantrag folgenden Inhalts eingebracht, der ebenfalls mit in Verhandlung stand: erstens den Rechtszustand vor der Einführung der Ambulanzgebühren rückwirkend wiederherzustellen, zweitens sicherzustellen, dass auch bei Beamten, Bauern und Selbständigen die Selbstbehalte für den Ambulanzbesuch rückwirkend abgeschafft werden, drittens die bereits entrichteten Beiträge der Versicherten von Amts wegen


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