Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 39

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Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Ein Argument für die Ambulanzgebühr!)

Ich kann Ihnen ein Argument sagen, Herr Kollege Öllinger. Wir müssen diese Ambulanzgebühr – und sie ist sinnvoll – ganz einfach deshalb einführen, weil wir eine Lenkungsmaßnahme setzen müssen, weil die Kosten in der Ambulanz drei- bis viermal so hoch sind wie bei den niedergelassenen Ärzten. (Abg. Öllinger: Stimmt ja nicht!) Sie wissen genauso wie ich, dass diese Ambulanzgebühr durchaus zumutbar und auch gerecht ist, weil bereits von vier anderen Sozialversicherungsträgern Selbstbehalte eingehoben werden. Und Sie wissen auch, meine Damen und Herren von der SPÖ, dass Ihre eigenen Leute schon vor Jahren diesen Reformschritt, diese Lenkungsmaßnahme gefordert haben.

Wir müssen es schaffen, Kollege Öllinger, Patientenströme in den extramuralen Bereich umzulenken. Wir müssen es schaffen, weg von den teuren Ambulanzen hin zu den wesentlich billigeren niedergelassenen Ärzten zu kommen. (Abg. Öllinger: Wenn einen der Hausarzt in die Ambulanz zuweist?) Bei gleicher medizinischer Qualität – das betone ich ausdrücklich! – soll ärztliche Betreuung stattfinden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Der Hausarzt weist doch zu! Wenn der Hausarzt das selber macht! In 80 Prozent der Fälle weist der Hausarzt zu!)

Es ist heute schon gesagt worden, dass wir es schaffen müssen, Österreichs Gesundheitssystem auf dem hohen Niveau zu halten. – Na selbstverständlich! Da hat Kollege Gusenbauer völlig Recht, wenn er sagt, dass wir das anstreben müssen! Aber genau deshalb brauchen wir ja diese Lenkungseffekte, um auf der einen Seite langfristig die medizinische Versorgung zu sichern und andererseits vor allem die Qualität aufrechterhalten zu können (Abg. Öllinger: Die ist im niedergelassenen Bereich gar nicht da!), und zwar nicht nur für einige wenige, sondern für alle Österreicher. Daher müssen wir Einsparungsmaßnahmen setzen. (Abg. Öllinger: Das ist mühsam: Sie sind unbelehrbar!)

Meine Damen und Herren, das wissen Sie ganz genau, und daher verstehe ich nicht, warum Sie in diesem so wichtigen Bereich ganz bewusst falsch informieren und ganz bewusst Ihr politisches Kleingeld auf dem Rücken der Menschen machen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Petrovic: Der Haider scheint auch falsch informiert zu sein! – Abg. Öllinger: Sagen Sie das Ihrem Dr. Haider!)

Wir haben heute im Ausschuss mehrere Experten gehört, die diesen Schritt als wichtigen Schritt bezeichnet haben (Abg. Öllinger: Der Gaugg!), die diesen steuernden Eingriff verlangt haben, die gesagt haben, dass diese moderaten Gebühren auch geeignet sind, derartige Lenkungseffekte zu gewährleisten.

Diese Ambulanzgebühren sind sozial bedacht und moderat: 250 S ohne Überweisung, 150 S mit Überweisung, gedeckelt mit 1 000 S im Jahr, dazu wichtige Ausnahmen für wirklich sozial Schwache, bei denen die Einhebung von Ambulanzgebühren auch von dieser Bundesregierung als unbillige Härte angesehen wird und die daher davon ausgenommen sind, wie etwa Kinder, Rezeptgebührenbefreite, Schwangere und Spender. Auch bei einer Weiterverweisung zu anderen Ambulanzen und vor allem auch, was ganz wichtig ist, im Bereich der Strahlen- und Chemotherapie und bei der Dialyse sind die Patienten davon ausgenommen.

Meine Damen und Herren! Weil Sie hier gelegentlich auch auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit anspielen, darf ich Ihnen sagen: Wenn überhaupt, dann sind es genau diese Ausnahmen, die Elemente der Verfassungswidrigkeit beinhalten könnten. (Abg. Dr. Kostelka: Dann müsste man sie gescheiter machen!) Daher verstehe ich nicht, dass Sie gerade bei diesen sozial notwendigen und gerechtfertigten Ausnahmen Bedenken haben. Daher halte ich es auch für richtig und gut, dass Sie hier in einer getrennten Abstimmung zeigen können, wie Sie zu diesen Problem stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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