Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt (dafür S, G)."
Soweit der Wortlaut des Amtlichen Protokolls.
Ich frage im Sinne der Geschäftsordnung, ob sich Einwendungen gegen diese Fassung des Amtlichen Protokolls ergeben. – Das ist nicht der Fall. Damit gilt dieses Amtliche Protokoll nach § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung als genehmigt.
Einlauf
Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Anfragen 2260/J bis 2262/J eingelangt sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für heute um 16.28 Uhr, also im Anschluss an diese Sitzung, mit folgender Tagesordnung ein:
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage 500 und Zu 500 der Beilagen, Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen in 540 der Beilagen.
Demnach kommen zur Beratung: die Beratungsgruppe VI, das ist Bildung, Kultur und Wissenschaft, sowie die Beratungsgruppe X, das ist Verkehr, Innovation und Technologie.
Eine Fragestunde ist in dieser Sitzung nicht vorgesehen; auch keine Aktuelle Stunde.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 16.28 Uhr