Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 72

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bitte also jene Damen und Herren, die dafür stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist daher abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Verlesung von Teilen des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Antrages 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen zu verlesen, was zur Folge haben kann, dass dieser Teil des Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Damit soll die umgehende Ausfertigung des vom Nationalrat gefassten Beschlusses ermöglicht werden.

Ich werde diesem Verlangen entsprechen und diesen Teil des Amtlichen Protokolls, welches offensichtlich schon fertig gestellt ist, vorlesen.

Ich habe aus dem Amtlichen Protokoll Folgendes zu verlesen:

"Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein, der in den Kernpunkten erläutert und gemäß § 53 Abs. 4 GOG vervielfältigt und verteilt wird.

Die Abgeordneten Öllinger und Genossen stellen den Rückverweisungsantrag Beilage I/1.

Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/2, ein, der in den Kernpunkten erläutert und gemäß § 53 Abs. 4 GOG vervielfältigt und verteilt wird.

Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor (Beilage I/2).

Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Antrages 412/A vor (Beilage B).

Die Abgeordneten Dr. Grünewald und Genossen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.

Es liegen Verlangen auf namentliche Abstimmung vor (Beilagen I/3 und I/4).

Abstimmung:

Der Rückverweisungsantrag Beilage I/1 wird abgelehnt (dafür S, G).

Der im Antrag 412/A enthaltene Gesetzentwurf wird unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/1 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung mit Stimmenmehrheit (dafür F, V) und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung mit Stimmenmehrheit (abgegebene Stimmen: 175, davon Ja-Stimmen 99, Nein-Stimmen 76) angenommen.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird – hinsichtlich Artikel 1 in namentlicher Abstimmung (abgegebene Stimmen: 174, davon Ja-Stimmen 75, Nein-Stimmen 99) – abgelehnt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite